Was bedeutet "ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit"?
Wenn jemand seit dem 03.12.2007 in einem neuen Betrieb arbeitet und ihm ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Tag mehr Jahresurlaub zusteht, wann besteht dann der Anspruch auf den Tag mehr? Ist es nach dem 03.12.2011, am Anfang 2012 oder am 03.12.2012?
3 Antworten
Am 03.12.11 beginnt das 5. Beschäftigungsjahr. Also hätte dir von diesem Tag an 1 UT mehr gewährt werden müssen. Ansonsten müsste die Formulierung heißen "Ab Vollendung des 5. Beschäftigungsjahres". Dann wäre er erst ein Jahr später fällig geworden.
Da hier anteilig nichts anfällt, weil Teilurlaub nur für volle Beschäftigungsmonate zu gewähren ist und 1/12 von 1 noch nicht mal aufgerundet werden könnte, wäre für das Kalenderjahr 2012 1 Urlaubstag mehr fällig gewesen. Wenn du diesen im Kalenderjahr 2012 allerdings nicht geltend gemacht hast, ist er zum 31.12.12 verfallen. Wenn nachweisbar ist, dass der ArbG den Tag nicht gewähren wollte, steht dir zum Ausgleich ein Schadensersatz in Höhe der Urlaubsabgeltung für einen Urlaubstag zu. Eine Klage für vielleicht 70€ brutto würde ich mir aber sehr gut überlegen.
Ich denke, es wäre dann der 01.12.2012. So was wird eigentlich immer vom Anfang des Monats gerechnet und du hast doch offiziell auch damals bestimmt am 01.12.2007 angefangen, oder? (Wahrscheinlich fiel der 1. bloß auf ein Wochenende, sodass dein erster Arbeitstag der 3. war!?)
nach 5 jahren, das heißt ab 03.12. 2012 !!
und was heißt "ab dem 5. Jahr"?