Was ändert sich nach der Probezeit?

3 Antworten

Bei A- und B-Verstößen drohen keine Probezeitmaßnahmen mehr (Aufbauseminar, Verwarnung oder Fahrerlaubnisentzug*).

Falls du bereits 21 Jahre alt bist, entfällt außerdem das Alkoholverbot für Fahranfänger.

* Natürlich kann einem aus anderen Gründen noch die Fahrerlaubnis entzogen werden, aber eben nicht mehr auf Grundlage der Probezeitmaßnahmen.

Merklich ändert sich nicht viel. 

Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten (und -Straftaten) (Bußgeld, Punkte, Fahrverbote) sind für Probezeitler und nicht- Probezeitler gleich. 

Unterschiedlich ist lediglich, dass bei Probezeitlern nach einem A- Verstoß (z.B. Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h) oder 2 B- Verstößen (z.B. Handy) spezielle Probezeitmaßnahmen angeordnet werden: 

Bei Vergehen gibt es keine probezeitrelevante Maßnahmen mehr.