Warum wird der Unterhalt nicht ausgezahlt?
Meine Freundin bekommt unterhaltsvorschuss. Sie hat ein p Konto und einen freibetrag von ca 2300 plus Kindergeld. Durch Überschneidungen von Krankengeld usw ist ihr freibetrag diesen Monat schon ausgeschöpft. Jetzt hat sie über 600 unterhaltsvorschuss überwiesen bekommen und kommt an das Geld nicht ran. Es ist doch unpfändbar. Warum wird ihr der Betrag nicht ausgezahlt? Kann man da irgendwas machen?
6 Antworten
Das Problem hatte eine Nachbarin von mir, durch Zahlung mehrerer rückständiger Beträge - auch Kindergeld - hatte sie den Freibetrag deutlich überschritten.
Es war so: einmalig konnte sie im Monat darauf über den Geldbetrag verfügen. Danach nicht mehr.
Gehts um Kindergeld, Pflegegeld, Krankengeld, Sozialgeld, so ikann man den Freibetrag erhöhen. Oder, man erklärt eben, wieso es so eine hohe Zahlung war - in dem Fall Nachzahlung. Dazu muss man abe rzum Amtsgericht, dort einen Antrag stellen, erklären - und das Amtgsgericht kann den Betrag dauerhaft erhöhen oder einmalig freigeben. Man erhält ne Bescheinigung vom Amtsgericht, geht damit zur Bank. Dann möglichst das gesamte Geld abheben, dass über dem Freibetrag liegt.
Also, auf zum Amtsgericht, alle Unterlagen migtnehmen, Bankauszüge usw. - auch Unterlagen zu den laufenden Kosten - Miete, Heizung, Strom usw. - und dann den Antrag stellen.
DAs muss schnell geschehen, weil es dazu Fristen gibt.
So ist es , viel Rennerei. aber was soll es, wenn man das Geld haben will
P-Konto ist das Problem .. die Bank darf nichts mehr auszahlen, da der Freibetrag schon ausgeschöpft ist
sie braucht einen Beschluß um an das Geld zu kommen
Bei einer Nachzahlung, die im Grunde unpfändbar ist, muss sie sich darum kümmern, dass dieser Betrag einmalig freigegeben wird.
Die Bank darf das Geld ohne Beschluss gar nicht auszahlen, da sie dafür haften würde.
Ja, das verstehst du falsch. Weil die Bank nur die Gesamtsumme freigibt und nicht jede Gutschrift auf ihre Herkunft prüft. Wenn der Freibetrag überschritten wird, wird der Überschuss erstmal gesperrt. Das Geld ist nicht verloren deswegen, man kommt halt nur erstmal nicht dran.
Ja. Auf dem Konto gibt es einen feststehenden Freibetrag, der nicht einfach so überschritten werden darf seitens des Geldinstitutes.
Ich kenne es so, daß entweder die den Betrag auszahlende Stelle die Unpfändbarkeit bestätigen muß oder - wie in anderen Antworten schon genannt - einen enstprechenden Gerichtsbeschluß holen.
Die pauschale Unpfändbarkeit von Sozialleistungen, so, wie es sie mal gab, gibt es in dieser Form heute meines Wissens nach nicht mehr.
Sie soll mal alle den Leistungen zugrunde liegenden Bescheide zur Bank mitnehmen und persönlich um Freigabe bitten.
Warum wird ihr der Betrag nicht ausgezahlt?
Das kann ihr ihre Bank erklären, die hat Einblick in die Zahlungseingänge und Freibeträge.
Aber auf dem konto si d doch nur Krankengeld, hartz 4 Kindergeld und unterhaltsvorschuss eingegangen. Die Beträge sind doch eh alle unpfändbar. Oder versteh ich das falsch?