Warum ist eine 'lebenslängliche' Haftstrafe nicht wirklich lebenslänglich?

5 Antworten

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2002: Lebenslänglich vergessen

Sachverhalt & Richtigkeit Viele Menschen glauben, wer zu "Lebenslänglich" verurteilt ist, sitzt höchstens 15 Jahre hinter Gittern. Doch statistische Daten belegen, dass die Haftzeiten in Deutschland oft erheblich länger sind. Viele dieser Häftlinge sind keine Triebtäter, sondern Konflikttäter mit geringer Rückfallgefahr. Über die Frage, wie oft "Lebenslänglich" für Gefangene in Deutschland einen Tod hinter Gittern bedeutet, wird kaum diskutiert. Im Vordergrund der Berichterstattung stehen die Strafen für Kindermörder und andere Sexualtäter. Am 31. März 2001 befanden sich in deutschen Gefängnissen 1915 Inhaftierte mit dem Urteil "lebenslänglich", davon 275 in Sicherungsverwahrung (Angaben des Statistischen Bundesamtes). Wie lange sitzen zu "Lebenslänglich" verurteilte Mörder tatsächlich in Haft? Dies kann Jahrzehnte dauern, wie der Fall von Heinrich P., geschildert vom Komitee für Demokratie und Menschenrechte e.V., zeigt. Er befindet sich seit 1959 ununterbrochen in Haft.

Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre. Detaillierte statistische Daten zur lebenslangen Freiheitsstrafe sind nur von den Landesjustizministerien zu erhalten. Eine standardisierte Anfrage an die Justizministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (als Stichproben) ergab folgendes: In Bayern liegen sehr detailliert aufgeschlüsselte statistische Daten aus den Jahren 1996-2000 vor. Sie berücksichtigen nur Haftzeiten von Entlassenen. Über die tatsächliche Haftdauer der immer noch Inhaftierten gibt es keine statistischen Angaben. Zurzeit verbüßen in Bayern 248 Gefangene eine lebenslange Haftstrafe. Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu "lebenslänglich" Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. "Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt," sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 "Lebenslängliche" in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft (längste Haftdauer).

"Lebenslänglich" muss jedoch nicht lebenslang bedeuten: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juni 1977 grundsätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe: "Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend (.)". (BVerfGE 45,187) Ende 2002 startet die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden "ein Dokumentationsvorhaben bezüglich der Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe", in das alle Länder einbezogen sind. Geplant sind weitere jährliche Umfragen zu dieser Thematik. Die ausgefüllten Fragebögen der Länder werden über die jeweiligen Ministerien an die Kriminologische Zentralstelle weitergeleitet und dort ausgewertet.

Relevanz: Am 22.08.2002 trat das Gesetz der so genannten "vorbehaltenen Sicherungsverwahrung" in Kraft. Danach kann die an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung auch während der Haftzeit angeordnet werden. Vor August 2002 war dazu die Anordnung nur gleichzeitig mit dem Urteilsspruch möglich. Hintergrund des Gesetzes scheint die öffentliche Forderung nach härteren Maßnahmen gegen Sexual- und Gewaltstraftäter und der Schutz der Gesellschaft zu sein.

Vernachlässigung: Die Kritik an der Sicherungsverwahrung und damit der tatsächlich lebenslangen Freiheitsstrafe ist angesichts der Sexualmorde weitgehend verstummt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. ist der Ansicht, die Berichterstattung über Sexualmorde habe die öffentliche Meinung "angeheizt, bis zu Hysterie und Panikmache". Es sei nur an das Kanzlerwort "Wegsperren, und zwar für immer" erinnert. Die Medien sprachen sich überwiegend für eine gesetzliche Regelung der Sicherungsverwahrung aus.

aus: http://www.kl-medien.de/ina/top.php?year=2002&title=TGViZW5zbORuZ2xpY2ggdmVyZ2Vzc2Vu

RolfHoegemann 
Fragesteller
 06.05.2007, 19:38

Danke für die ausführliche Antwort.

Ein echte lebenslange Haftstrafe bis zum Tod des Gefangen ist mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde nicht vereinbar, sagt das Bundesverfassungsgericht. Jeder Gefangene muss die Aussicht haben, irgendwann wieder die Freiheit genießen zu dürfen. Darum hat sich die Regelung durchgesetzt, im Urteil eine Mindesthaftdauer festzuschreiben. Die liegt meist bei 15 Jahren.

RolfHoegemann 
Fragesteller
 06.05.2007, 19:36

Und wie ging der Täter mit der Menschenwürde seines Opfers um? Da finde ich die Spanne von 15 Jahren ein bischen kurz - mit einer Erhöhung auf 40 wäre es m.E. gerechter.

Computermagic  06.05.2007, 19:38

sehr witzig, und wer denkt an das Opfer .. am besten weg für immer, und zwar so, dass diese Typen nicht noch groß was kosten ..

Ontario  01.11.2020, 12:31

Und was geniessen die grausam hingerichteten Mordopfer ? Die Opfer werden zu Tätern und die Täter zu Opfern. Welche Aussichten hat ein ermordeter Mensch ?

Grundgesetz und Menschenwürde ? Glaube, da gäbe es einiges inhaltlich zu ändern, um dem Anspruch Menschenrecht gerecht zu werden.

Welches Recht hat ein Mörder, Triebtäter, Kinderschänder ? Jawohl, ein Recht auf Resozialisierung , am Ende mit dem Ergebnis, dass nach Freilassung erneut Taten begangen werden. Da muss man sich fragen, wer eigentlich bestraft werden müsste, wenn der Schutz der Gesellschaft dadurch ins Leere geht ?

Die Antwort von gri1su gibt sicher zu denken, und man kann wohl die Frage aufwerfen, welchen Nutzen eine Haftstrafe haben kann, die für den/die Infhaftierte(n) so völlig aussichtslos verläuft - irgendwie muss er/sie ja auch zeigen dürfen, dass er/sie sich geläutert hat.
Andererseits sollte man dann das Strafmaß anders bezeichnen, finde ich:_eine Entlassung nach 25 Jahren für eine(n) zu "mehrmals lebenslänglich" Verurteilte(n) klingt auch in meinen Ohren wie reiner Hohn angesichts der Opfer.

Ontario  01.11.2020, 12:22

Wenn man an das grauenhafte Verbrechen der Geiselgangster denkt, welche die Silke Bischof und zwei weitere unschuldige Menschen ermordet haben, dann kann ich keine nachvollziehbaren Gründe finden, solche Verbrecher jemals wieder in Freiheit zu entlassen. Einer von beiden ist wieder in Freiheit, der andere sitzt noch seine Reststrafe ab.

Irgendwie muss er ja auch zeigen dürfen, dass er sich geläutert hat. Aus diesem Satz spricht für mich nur Hohn, so ich an die Opfer denke. Einer jungen Frau, einem ca. 13 Jahre alten Jungen und einem Mann, wurden das Leben genommen.

Wer solche Taten verübt, der hat jegliches Recht verwirkt, jemals wieder Teil der Gesellschaft zu werden.

Wer denkt denn da noch an die Opfer ? Da ist jedes Wort über Resozialisierung dieser Verbrecher eine Schande.

Wer kann euch alle und vor allem das Verfassungsgericht verstehen???

Strafvollzug weil oder so dass: 1. Rache 2. Erziehung des Täters und Täterrechte 3. Schutz vor weiteren Straftaten

Ihr sprecht alle von Punkt 1 Das Verfassungsgericht spricht von Punkt 2 Für mich ist einzig und alleine POunkt 3 massgebend.

Punkt 1 ist für mich nicht relevant, weil ich wie die meisten kein Opfer bin. Punkt 2 ist für mich ebenfalls unwichtig, weil ich nicht der Nazigeneration angehöre, keine Angst vor Gesetzes-Missbrauch habe und ich nicht der Meinung bin, dass auch diejenigen, die die Menschenrechte brechen, darauf Anspruch haben. Punkt 3 ist für mich massgebend. Meiner Meinung nach ist es Mord aus Unterlassung durch den Staat, wenn Menschen getötet werden, weil der Staat es zugelassen hat, dass es kriminelle Karrieren gibt. Wenn der Staat zu feige ist Gesetze zu erlassen, die Mehrfachtaten verhindern, dan ist der Staat Täter.

Vom ethischen Standpunkt ist es ebenfalls nicht zu vertreten, dass ein Staat in Afrika Tausende von Menschen elendig verhungern lässt, weil er hier Täter mit erheblichem finanziellen Aufwand erzieht, resozialisiert und einsperrt.

Wenn man nicht alle Menschen auf der Erde vor dem Hungertod retten kann, warum dann aber ausgerechnet die Kriminellen? Weil die passive unterlassene Hilfeleistung in Afrika als nicht verwerflich angesehen wird und es einfacher ist, den Tätern hier Rechte zuzusprechen, die ein hungernder Afrikaner nicht hat.

<Zynik> Gottseidank passt zB. der Bundestag und AmnestyInternational u.v.a. auf, dass jeder Täter hier mehr Rechte hat, als Verungernde irgendwo im Niemandsland </Zynik>

Solange Menschen auf der Erde verhungern ist als einzige Strafe bei jeglichen Gewalttaten die Todesstrafe oder Verbingeung ins Hungerland ethisch vertretbar, wenn das eingesparte Geld dazu verwendet wird, einem unbescholtenen Verhungernden den Tod zu erparen und ihm anstelle des Gewattäters ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Wenn die Menschheit es geschafft hat, keinen mehr verhungern zu lassen, erst dann kann man sich Gedanken darüber machen, ob man Täter überleben lassen darf.

Frei nach Medlock Danke Ihr Arschgeigen

Die "leitenden" RAF-Täter, die überwiegend wegen mehrerer Morde zu mehrfach Lebenslänglich verurteilt wurden, sassen meist zwischen 22 und 24 Jahre ein - also im Mittel 4 Jahre pro Mord.

Ganz schöner Rabatt für Schwerstkriminelle!