Warum bin ich in der Steuerklasse 6?
...ich habe nur einen Job.
4 Antworten
Wenn man dem ArbG keine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, welche die Lohnsteuerabzugsmerkmale anstelle der früheren Lohnsteuerkarte ausweist, wird man nach längstens 6 Wochen der Nichtvorlage ab dem zweiten Abrechnungsmonat eben mit Steuerklasse 6 versteuert, weil der ArbG dann davon ausgehen muss, dass die erste "Steuerkarte" an irgend einer anderen Einnahmequelle Verwendung findet.
Du kannst Abhilfe schaffen, indem du das Finanzamt anrufst und um Zusendung einer Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug bittest. Der ArbG wird dann mit der richtigen StKl abrechnen und wenn du Glück hast die vorhergehenden auch nochmal korrigieren.
Frag doch mal beim Finanzamt. Steuerklasse 6 ist eigentlich für Leute gedacht, die zwei versicherungspflichtige Tätigkeiten ausführen. Klärs mit dem Finanzamt.
Natürlich kannst du bei der Personalabteilung nachfragen. Die sollen es dir erklären. Das ändert aber nichts daran, dass du selber die Bescheinigung dort vorlegen mußt. Solange die keine von dir haben, stufen die dich in die höchste Steuerklasse ein. Das ist Vorschrift, denn es besteht die Gefahr, dass bei Nichtvorlage zu wenig abgezogen wird. Also zieht man den höchstmöglichen Betrag an Steuer ab. Du bekommst aber dann die zuviel gezahlte Steuer zurück, wenn du am Jahresende eine Steuererklärung abgibst. Nicht vom AG, sondern vom Finanzamt.
Dann hast du wohl keine Lohnsteuerkarte abgegeben. Somit erfolgt automatisch die Einstufung in IV.
IV = 4 ;)
Äh, sorry! VI war gemeint!
Meinte natürlich VI
Evtl. wurde dem Arbeitgeber nicht pünktlich die Lohnsteuerkarte vorgelegt, dann muss er nach Steuerklasse 6 versteuern: http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-6/
und was sollte ich jetzt machen?? Kriegt der Arbeitgeber nicht die Lohnsteuerkarte vom Finanzamt? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus..
Nein, du selber mußt die Lohnsteuerkarte, die es aber nicht mehr gibt, dem AG vorlegen. Das heißt jetzt "Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug". Gehe auf die Lohnsteuerstelle deines Finanzamtes.
Kann ich dann im Nachträglich in die Steuerklasse I rutschen? Krieg ich den zuviel berechneten Abzug dann wieder gutgeschrieben?
Ja, stimmt. Kann aber dann am Jahresende über die Einkommensteuererklärung relativiert werden.
Sollte ich es nicht lieber mit der Personalabteilung klären?