Wartungskosten der Therme über dem Höchstbetrag - wer muss zahlen?

5 Antworten

Eine Thermenwartung ist keine Kleinreparatur bzw. hat damit nichts zu tun.

Die Kosten der Wartung, falls vertraglich vereinbart, kann der Vermieter in voller Höhe umlegen.

Allerdings hat sich aus meiner Sicht der Vermieter hier ein Eigentor geschossen in dem er einen Höchstbetrag genannt hat.

Da die Thermenwartung, wie schon gesagt, keine Kleinreparatur ist könnt Ihr hier nur den Differenzbetrag vom Vermieter fordern.

Was er ja auch schon angeboten bzw. bestätigt hat.

Das verstehe ich nicht. Für die BK Abrechnung benötigt ja der Vermieter alle Rechnungen, auch die wohnungsbezogenen von seinen Mietern. Wie will er denn ordnungsgemäß abrechnen ohne diese? Die Rg für die Wartung muß somit ja zwingend auf den Vermieter ausgestellt werden, denn er ist ja der ET dieser Kiste und mit der BK Abrechnung verteilt der Vermieter an den Mieter die vereinbarten Kostenstellen. Für mich alles ganz einfach.

Die Wartung der Kombitherme in Ihrer Wohnung haben sie mit besonderer Verienbarung übernommen. Dies hat daher nicht mit den sogenannten Kleinreparaturen, Wartungskosten gemäß Ihrem Mietvertrag oder Schönheitsreparaturen zu tun. Diese Kosten der Wartung treffen Sie vereinbarugnsgemäß voll.

anitari  20.10.2014, 14:47
Diese Kosten der Wartung treffen Sie vereinbarugnsgemäß voll.

schelm1  20.10.2014, 14:51
@anitari

Nö dann, wenn er keine gesonderte Vereinbarung über den Betrieb der Kombitherme als Etagenheizung, die Abrechnung des Gasverbrauchs direkt mit dem Versorger, ähnlich wie beim Mieterstrom, getroffen hätte, was aber anders lebensfern wäre!?!

anitari  20.10.2014, 16:30
@schelm1

Hast Du gelesen was in der Frage steht?

"Thermen sind einmal jährlich von einer Fachfirma zu warten. Der Mieter trägt die jährlich entstehenden Wartungskosten bis zu 85,00 Euro"
schelm1  20.10.2014, 16:55
@anitari

Wer lesen kann, und das gelesene verstanden hat, der ist klar im Vorteil! Ich übe weiter!?! Der Vermieter hat mit einer solchen Vereinbarung eine eigenwillige Vertragskonstellation geschaffen, auf die ich schlicht reingefallen bin, weil die absolut lebensfern ist!?!

Nein. Die Wartungskosten sind als vereinbarte Betriebskostenart n. § 2 BetrKV oder HeizkostenV grds. vollumfänglich anteilig zu tragen.

Da der VM unverständlicherweise hierüber eine Begrenzung von 85,00 EUR vereinbart hat, trägt er die Diffenrenz des tatsächlichen Aufwands - euch fallen alljährlich nur 85,00 EUR an Thermen-Wartungskosten zu jedenfalls dann, wenn ihr einen der beiden Wartungstermine der Firma wahrnehmt und keine kostenpflichtige Einzelanfahrt beansprucht.

G imager761


Da Wartungskosten sehr lohnintensiv sind, steigen natürlich diese Kosten. Der Fehler des Vermieters war, überhaupt einen Preis anzugeben.

Wenn er diese Arbeiten einfach selbst durchführen lassen würde, könnte er sie ohne weiteres in die Mietnebenkosten einfließen lassen.