War es früher möglich, Eltern wegen Kindesmisshandlung anzuzeigen, als es noch kein Recht auf gewaltfreie Erziehung gab?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das war bis zu einem gewissen Punkt Ermessenssache. Dieser Punkt war spätestens bei großflächigen Hämatomen, Knochenbrüchen oder Platzwunden und Co erreicht. Und ja bei schwereren Verletzungen konnte man auch früher Anzeige erstatten.

Kometenstaub  08.07.2020, 20:33

Danke.

Ja, "Kinderschutz" gibt es schon seit Anfang des 20. jahrhunderts...

Nur leider war er damals wie heute nicht besonders effizient.

Erstens weil die "Kinderschützer" (=Jugendbehörden) die Kinder nach Anzeige oft den misshandelnden Eltern überlassen, und die verprügeln die Kinder dann gleich noch mal, weil sie ausgesagt haben.

Zweitens weil misshandelte Kinder oft nicht wissen, dass sie überhaupt das Recht haben, Schutz zu suchen.

Drittens weil Kinder, wenn sie aus der Familie genommen werden, oft vom Regen in die Traufe kommen, eine Odysee von Pflegefamilien und Heimen durchmachen, wo sie oft ebenfalls misshandelt werden...

also ich wurde oft geschlagen leider wusste ich als kind damals nicht das das wohl verboten war da es den kindern einfach als normal vermittelt wurde

man betrachtet damals die kinder als eigentum der eltern diese eigentum konnte dann auch zerstört werden

jedenfalls das eltern damals angezeigt wurden deswegen ist mir nix bekannt hat sicher auch damit zu tun das es noch kein facebook und sowas gab

BBPB21  08.07.2020, 11:09

In den 70ern war es nicht verboten Kinder zu züchtigen.

Du hättest Deine Eltern nicht anzeigen können.

stefanks45  08.07.2020, 11:20
@BBPB21

es war mehr wie züchtigen

BBPB21  08.07.2020, 12:34
@stefanks45

Ja, war legal. Die Eltern hatten ein ganz ausdrückliches "angemessenes" Züchtigungsrecht.

Erst 2000 wurde dieses Züchtigungsrecht vollständig aus dem BGB getilgt.

Striemen waren leider noch nicht ausreichend.

Das Züchtigungsrecht war recht weitreichend. Solange keine bleibenden körperlichen Schäden zu erwarten waren, konnte man kaum dagegen angehen.

Germanische 
Fragesteller
 08.07.2020, 15:28

Also bei blauen Flecken auch nicht ?

Martin8282  20.07.2020, 04:43
@Germanische

Wenn die Prügelstrafe legal ist, wie will man dann dagegen vorgehen?

Körperstrafen in der Kindererziehung

In christlichen Gesellschaften wurden Kinder traditionell als Wesen angesehen, die leicht der Sünde verfallen konnten. Amerikanische Studien zeigen, dass Körperstrafen in Teilen der Bevölkerung noch bis ins 20. Jahrhundert als „Austreiben des Teufels“ verstanden wurden. Regelverletzungen wurden deshalb sehr ernst genommen, weil sie als Ausdruck eines schlechten Charakters galten, der nur durch harte Strafen gebessert werden könne.

Als Strafmethode in der Kindererziehung waren in der westlichen Welt bis in die 1970er Jahre (und teilweise noch darüber hinaus) Körperstrafen das wohl häufigste Erziehungsmittel. Diese Körperstrafen wurden in der Regel mit der flachen Hand, einem Lederriemen, Teppichklopfer oder dünnen Rohrstock auf dem Gesäß des Kindes oder Jugendlichen vollzogen. Im Schulmilieu wurden Strafen außer auf den Hosenboden oft auch auf die ausgestreckte Hand des Kindes gegeben („Tatzen“). In der Schule kamen dabei früher die Rute, später der Rohrstock und auch das Lineal zum Einsatz. Andere häufig gebrauchte Körperstrafen waren die Ohrfeige, die Kopfnuss, das Ziehen an den Haaren oder Ohren oder das Knienlassen des Kindes auf einem spitzen, dreikantigen Holzscheit.

Im Englischen wird die Züchtigung auf dem Gesäß „spanking“, im Französischen „fessée“ genannt, im Hochdeutschen „Versohlen“. Verbreitet sind eine Vielzahl von regionalsprachlichen Dialektwendungen, solche sind „Arsch versohlen / ’nen Arsch vollkriegen“, „ein paar hintendrauf kriegen“ oder „den Hosenboden voll kriegen“ im Berlinischen, im Süddeutschen „Hosenspannes“, „ne Jachtreise machen“ und in Norddeutschland, „wat auf die Bollen“ sowie „dann hat der Hintern Kirmes“ im Ruhrgebiet.

Im Gegensatz zum Rest der Welt spielen Körperstrafen in der Kindererziehung in Nord- und Mitteleuropa und insbesondere im deutschsprachigen Raum heute eine geringere Rolle. In Deutschland sind alle Körperstrafen in der Kindererziehung seit dem Jahr 2000 aufgrund des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung verboten, in Schweden seit 1979 (als erstem Land der Welt) und in Finnland seit 1984 (als zweitem Land der Welt; 1979 wurde schon das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft). In finnischen Schulen ist die Körperstrafe schon seit 1914 verboten.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe

Germanische 
Fragesteller
 08.07.2020, 10:24

Das hilft wenig weiter.

withoutscratch  08.07.2020, 11:03
@Germanische

Warum? Kannst du keinen Kontext erfassen?

Wenn es bis 2000 in DE nicht verboten war, dann konnte es auch nicht angezeigt werden.

Also ist die Antwort auf deine Hauptfrage:

War es früher möglich, Eltern wegen Kindesmisshandlung anzuzeigen, als es noch kein Recht auf gewaltfreie Erziehung gab?

Nein.

Wie wurde dieses ausgelegt ?

Was galt als angemessen ?

Als Strafmethode in der Kindererziehung waren in der westlichen Welt bis in die 1970er Jahre (und teilweise noch darüber hinaus) Körperstrafen das wohl häufigste Erziehungsmittel. Diese Körperstrafen wurden in der Regel mit der flachen Hand, einem Lederriemen, Teppichklopfer oder dünnen Rohrstock auf dem Gesäß des Kindes oder Jugendlichen vollzogen.

Gab es früher für Kinder überhaupt die Möglichkeit,

Misshandlung anzuzeigen ?

Falls ja, ab wann galt die Züchtigung als Misshandlung ?

Nein. Es galt immer als Erziehung solange du das kind nicht tod schlägst.

War es früher z.B. völlig unproblematisch, einem Kind grüne und blaue Flecken zu verpassen ?

Ja war es.