Wann zahlt man die Bereitstellungsgebühr bei 1&1?
Hallo zusammen,
aktuell läuft mein Handyvertrag bei der 1&1 noch bis zum 31.05. Diesen habe ich gekündigt weil ich einen günstigeren Vertrag möchte. Jetzt habe ich mich aber dazu entschlossen doch bei 1&1 zu bleiben, allerdings mit einem günstigeren Vertrag. Wie ist das nun mit der Bereitstellungsgebühr. Kommt man da "drum rum" wenn ich beim Anbieter bleibe und nur den Tarif wechsel oder muss ich das Ganze nochmal neu beantragen und bezahlen? Wenn ja, wann fällt die Bereitstellungsgebühr an? Vor Beginn oder erst wenn der Vertrag schon am Laufen ist?
Vielen Dank
1 Antwort
Wenn du einen Tarifwechsel durchführen möchtest, kostet es dich keine Bereitstellungsgebühr. 1&1 möchte evtl. eine Vertragsanpassungsgebühr haben. Die ist umso günstiger, je näher Du an deine 24 Monate herankommst.
KLicke diesen Link zum 1&1 Login: https://www.1und1.de/login
Unter wichtige Funktionen gibt es einenLink "Tarif wechseln ". Es öffnet sich ein neues Fenster wo du dann den neuen Tarif aussuchen kannst. Hier steht auch, was die Vertragsanpassungsgebühr evtl. kostet.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.