Wann will Jobcenter Kontoauszüge sehen und wie viel darf ich schwärzen?

Wiesel1978  10.12.2020, 14:12

Wieso möchtest Du denn etwas schwätzen?

Moncherrie 
Fragesteller
 10.12.2020, 14:30

Weil das Jobcenter nix angeht wofür ich mein Geld ausgebe. Das wäre ja noch schöner.

12 Antworten

Wer staatlich alimentiert werden möchte "muß die Hosen runterlassen" und sich generell fremdbestimmen lassen.

Das sind die gravierenden Unterschiede zu den Menschen, die aus eigenem Einkommen selbst bestimmt zu leben vermögen.

Moncherrie 
Fragesteller
 10.12.2020, 14:34

Deshalb dürfen die einen nicht sie Sklaven behandeln und in der Intimsphäre rumwühlen. Was ist wenn ich im Sex-shop eingekauft habe und das verbergen will?

schleudermaxe  10.12.2020, 14:38
@Moncherrie

Dann wird das üppige Hatz IV entsprechend gestrichen, weil solche Dinger im Bedarf nicht vorgesehen sind.

Moncherrie 
Fragesteller
 10.12.2020, 14:45
@schleudermaxe

Ich darf vom Hartz IV kaufen was ich will. Auch alles im Bordell ausgeben.

schleudermaxe  10.12.2020, 15:55
@Moncherrie

Richtig, nur, noch bist Du ja gar nicht so weit, die wollen doch zuvor die Auszüge sehen und so lange die nicht da sind, kommt auch kein Cent.

herzilein35  10.12.2020, 18:04
@schleudermaxe

Ist egal ob vorgesehen oder nicht. Man kann mit dem Geld, auch wenn es euch nicht passt, machen was man will. Im übrigen kann man intime Geldausgaben sowieso schwärzen. Dazu gehört bsp. auch einen Einkauf in einem Erotik Shop.

herzilein35  10.12.2020, 18:02

Unsinn man muss garnicht die Hosen runter lassen. Es interessiert keinen wofür das Geld verwendet wird. Es zählen nur Geldeingänge.

Wann will das Jobcenter Kontoauszüge sehen?

Dann wenn Sie es wollen und verlangen.

Nur bei Neuantrag oder auch Änderung der Kontoverbindung?

Auch zwischendurch.

Und wie viel darf ich schwärzen?

Deine Ausgänge, bis auf Miete und Nebenkosten. Geldeingänge darfst Du Grundsätzlich nicht schwärzen.

Moncherrie 
Fragesteller
 10.12.2020, 14:43

Wo steht dass ich die Ausgänge schwärzen darf ? 🤓👍

PhilScheo  10.12.2020, 14:44
@Moncherrie

Eine Schwärzung sei nur bei Buchungstexten von Abbuchungen zulässig, deren Inhalt sehr intim sei, so z.B. bei ”rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben”, die Beträge müssen aber weiterhin ersichtlich bleiben.

Als sie einmal eine Kreditkartenabrechnung von mir sehen wollten (weil ich fast alles über KK mache und auf meinen Kontoauszügen nicht viel zu sehen ist), habe ich Geldeingänge komplett gelassen und bei Geldausgängen den Verwendungszweck und Empfänger geschwärzt. Beträge immer gelassen.

Wurde nicht beanstandet.

Bei meinen Kontoauszügen gab es schon Nachfragen bei Geldeingängen und einmal auch wegen einem Geldausgang (war für meine BU).

Kannst ja schwärzen probieren und ihnen mitteilen dass du für eine unzensierte Einsicht gerne die Kontoauszüge zu Ansicht mitbringst, auf Einladung.

ThrowAway78  14.12.2023, 14:57

Mir wird gerade, als ich bei meinen Ausgaben den Namen und VZ geschwärzt habe, mitgeteilt, dass es sich eventuell um Kapitalanlagen handeln könne und die daher einsehbar sein müssen...

Das JC will in der Regel beim Erstantrag und jedem Folgeantrag (WBA) Kontoauszüge sehen. Manchmal finden auch mitten im Bewilligungszeitraum Kontrollen statt und es werden von dir Kontoaufstellungen mit allen Salden verlangt.