wann verjährt eine mahnung?

9 Antworten

Deine Frage ist wirklich etwas unverständlich nachdem ich mir die Antworten und Kommentare durchgelesen habe. Du hast also immer die Miete pünktlich bezahlt, nur einmal etwas zu spät? Und dann drei Mahnungen? Irgendetwas kann da doch nicht stimmen. Oder bist du mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand? Im übrigen muss ein Vermieter Mietrückstände überhaupt nicht anmahnen, sondern kann dir gleich nach 2 Mietrückständen fristlos kündigen. Auch wegen vermehrter unpünktlicher Mietzahlungen kann er dir nach erfolgter Abmahnung fristlos kündigen. Hast du eine Mahnung erhalten oder eine Abmahnung?

Der Vermieter mahnt sofort, wenn am 3. Werktag deine Miete nicht auf dem Mietenkonto ist. Ein sehr freundlicher und aufmerksamer Vermieter. Am 4. Werktag des laufenden Monats befindest du dich bereits im Verzug mit oder ohne Mahnung. Bereits an diesem Tag könnte dir der Vermieter ein gerichtliches Mahnverfahren aufs Auge drücken, dessen Kosten du ganz sicher bezahlen müsstest. Das ist entschieden teurer als Mahngebühren von 5-10Euro. Bisher ist dir diese Erfahrung erspart geblieben. Nachdem du nun 3 Monate immer wieder zu spät Miete gezahlt hast, sind nun 3 Mahnungen aufgelaufen. Hier ist nicht bekannt, ob dabei Mahngebühren gefordert wurden. Sollte es so sein, dann sind diese Mahngebühren, falls 2014 erhoben, am 1.1.2018 verjährt, wenn du sie nicht bezahlen willst. Solltest du zuvor kündigen, dann könnte der Vermieter die offenen Mahngebühren von der Kaution abziehen. Die Mahnungen selbst bleiben ohne Folgen. Der Vermieter könnte dir bei der nächsten unpünktlichen Mietzahlung eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung aussprechen. Dies Abmahnung verjährt nicht, hat aber keine Konsequenz für einen Eintrag in der Schufa aber könnte ausschlaggebend sein für eine Kündigung des Mietvertrages.

Eine Mahnung verjährt nicht. Sie ist aber irrelevant, wenn sich inzwischen der Zahlungsrückstand erledigt hat.

Wenn du mehrfach unpünktlich gezahlt hast, kann das aber trotzdem ein Kündigungsgrund für den Vermieter sein.

Er ist nicht verpflichtet, dir laufend Zahlungsaufschub zu gewähren. Er muss seine Rechnungen auch pünktlich begleichen.

blondie1985 
Fragesteller
 09.04.2014, 16:20

ja so kenne ich das auch.

Schulden verjähren ohne Titel nach 3 Jahren solange keine Hemmung eingetreten ist. Diese Mahnung hemmen jedoch die Verjährung! Also nach der letzten Mahnung bis zum Ende des Kalenderjahres und dann 3 Jahre draufrechnen.

Wenn die Schulden aber Tituliert sind - sinds 30 Jahre!

blondie1985 
Fragesteller
 09.04.2014, 16:11

ich habe keine schulden. die mahnungen habe ich für das zu späte überweisen bekommen. wie lange sind diese mahnungen jetzt gültig?

franzi111  09.04.2014, 16:16
@blondie1985

solange es weiter zu solchen verspäteten Zahlungen kommt

bis zur fristlosen Kündigung des Vermieters

franzi111  09.04.2014, 16:13

hat aber - mit der sehr unklaren Fragestellung - nichts zu tun

blondie1985 
Fragesteller
 09.04.2014, 16:17
@franzi111

verstehe ich jetzt nicht. habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt? wie lange hat es denn jetzt gültigkeit?

franzi111  09.04.2014, 16:21
@blondie1985

das siehst du doch an den Antworten

außerdem hast du schon mal gefragt

bis zur fristlosen Kündigung des Vermieters

TheHeckler  09.04.2014, 16:40
@blondie1985

Soll also bedeuten: Diese Abmahnung bleibt über die komplette noch zukünftige Laufzeit deines Vertrags bestehen!