Wann sollte man spätestens den Arbeitsvertrag unterschrieben haben?

7 Antworten

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht notwendig - es sei denn der Vertrag ist befristet; da die Freundin schon angefangen hat, wäre eine Befristung allerdings unwirksam, da ein befristeter Arbeitsvertrag vor Antritt der Arbeitsstelle schriftlich erstellt und unterschrieben werden muß; nach Ablauf der Befristung könnte Befristungskontrollklage erhoben werden, sofern man nicht unbefristet übernommen wird.

Das Nachweisgesetz verpflichtet allerdings den Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines mündlichen Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das hat spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen.

Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gelten, sofern nichts besonderes vereinbart wurde (Beweisschwierigkeit) die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen; auch wenn das Nachweisgesetz nicht eingehalten wird.

Ich hab bisher immer den Arbeitsvertrag spätestens am ersten Arbeitstag unterschrieben. Deine Freundin sollte dem Chef auf die Nerven gehen.

Ein arbeitsvertrag kan auch mündlich geschlossen werden ... das schriftliche ist im Grunde nur dazu da, dass jedem (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) klar ist was (mündlich) vereinbart wurde ...

sie solte aber mal beim Arbeitgeber fragen, wo der Vertrag bleibt ... weil dieser in Streitfragen auch Beweismittel ist ...

Wenn ein Arbeitsvertrag nicht unterschrieben wurde, ist ein Arbeitsvertrag nach BGB durch Arbeitsaufnahme entstanden - der ist meist sehr viel günstiger als die Regelungen eines schriftlichen, durch den Arbeitgeber verfassten Arbeitsvertrages.

Ich würde hier deshalb gar nichts sagen oder gar meckern.

Georg63  05.09.2014, 01:58

Was soll daran günstiger sein? In der Regel wird mehr Lohn und Urlaub vereinbart, als das Gesetz minimal vorschreibt. Kündigungsfristen können nicht zum Nachteil des AN verändert werden.

ropewe  06.09.2014, 12:20
@Georg63

Das BGB ist günstiger und hinzu kommt, sollte es einen gültigen Tarifvertrag in dieser Firma geben, dass ist der durch die Beschäftigung mit eingeschlossen.

Warum soll ein Arbeitgeber denn im Arbeitsvertrag mehr, z.B. Urlaub, gewähren als er nach BGB oder Tarifvertrag muss?

Ein Arbeitsvertrag, der nicht schriftlich geschlossen wurde, der ist unbefristet, der hat keine Probezeit und in jeglichem Streitfall ist der Arbeitgeber in Beweisnot. Er war ja verpflichtet dies nieder zuschreiben und unterschreiben zu lassen, was alles so vereinbart wurde.

3 Wochen ist nicht normal, es sei denn es ist eine große Firma, wo die Personalabteilung träge arbeitet. Hoffentlich sind alle vertraglichen Fragen vorher ordentlich geklärt worden.

TuxvonLinux 
Fragesteller
 05.09.2014, 02:05

Ist es halt nicht. Ein kleiner Betrieb.