Wann muss man einen Gleichstellungsantrag stellen?
Ich habe vor einem Monat einen Antrag auf Feststellung des Schwerbehinderungsgrades gestellt. Meine Bekannte sagte mir, dass ich auch noch einen Antrag auf Gleichstellung stellen soll. Wann muss man das machen - während die Festellung noch bearbeitet wird oder wenn es bewilligt wurde?
5 Antworten
Sie können den Gleichstellungsantrag erst dann stellen wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GDB) festgestellt wurde.
Voraussetzung für eine Gleichstellung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 30.
Hier ein sehr guter Link, der alle weiteren Fragen beantworten sollte.
http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html
Peter Kleinsorge
Das kannst Du erst, wenn ein GdB (mindestens 30%) durch Bescheid vom Versorgungsamt anerkannt worden ist.
Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.
Für einen Gleichstellungsantrag muss zumindest ein Grad der Behinderung von mindestens 30 vorliegen. Du weißt ja noch gar nicht, wie das Versorgungsamt bewertet. Aber, wenn Dein Arbeitsplatz gefährdet ist, rufe bitte bei der Arbeitsagentur an oder gehe hin, schildere Dein Problem und beantrage vorläufig die Gleichstellung. Das bedeutet, die Agentur hat Dich registriert und Du hast notwendige Fristen eingehalten um Deine evtl. Kündigung zumindest schwieriger zu machen. Wenn Dein Arbeitsplatz ganz wegfällt, kannst Du diese sowieso nicht verhindern. Die Arbeitsagentur wartet dann den Feststellungsbescheid ab und entscheidet je nach GdB über die Gleichstellung. Habt ihr in der Firma eine Schwerbehindertenvertretung? Dann gehe bitte dort hin und lass Dich beraten. Helfen können auch das Integrationsamt oder die Gewerkschaft.
@vicki, bei einem antrag auf schwerbehinderung zählst du erst als schwerbehindert wenn du : -mindestens 50% schwerbehinderung zuerkannt bekommst und -das nicht ab tag der antragstellung, sonder ab dem tag der bewilligung. dabei ist es unerheblich ob du sofoirt einen sb-ausweis bekommst oder nicht.
gleichstellung beantragt man nur, wenn in deiner firma folgendes problem besteht: -kündigung, dann kannst du ab einem sb-grad ab 30% beim arbeitsamt eine antrag auf gleichstellung stellen, damit du nicht in die gruppe der zuerst zu kündigenden fällst oder angst haben musst das dein arbeitsplatz wegfällt. d.h. aufgrund deiner behinderung besonders gefährdet bist und mit der gleichstellung geschützt wirst.
was du nicht bekommst, ist ein sb-ausweis! und den zusätlzlichen 5 tage urlaub für schwerbehinderte.
erkundige dich bei deinem jobcenter unter der rubrik -behinderung- und gleichstellung! http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html
lg bea60
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
hallo bea60, Gleichstellung kannst du immer dann beantragen (ab GdB 30) wenn es auch als Vorsorge sein soll, also präventiv. D.h. glaubwürdig und gut begründen denn die Gefahr einer Kündigung lauert immer. Aber z.B. gut argumentierte "Benachteiligung bei der Arbeit..." und du kommst auch zu einer Bewilligung.
Wenn der Antrag auf Schwerbehinderung zu deinen Gunsten entschieden wurde:
http://www.muster-formular.de/gleichstellungsantrag/index.php
Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.