Wann muss ich kündigen, wenn Feiertage und Urlaub dazwischen liegen?

5 Antworten

Mach es doch einfach heute. Es schadet gar nichts, eine Kündigung zu FRÜH abzugeben. Gibst Du sie hingegen zu spät ab, ist sie ungültig.

Wenn du die Kündigung selbst überreichen willst,dann gib sie deinem Arbeitgeber am Freitag,dem 14.12. oder am Samstag,dem 15.12. , da du ab Montag,dem 17.12. ja Urlaub hast.Lass dir den Empfang aber auf einer Kopie der Kündigung mit Datum bestätigen.

Am 17. Dezember. Der erste Tag der vierzehntaegigen Frist ist dann der 18. Dezember und der 31. Dezember ist der vierzehnte und somit letzte Tag.

Rebekkaluise 
Fragesteller
 27.11.2012, 12:30

Danke! Meine Frage zielt v. a. darauf ab, ob die dazwischenliegenden Feiertage und der Betriebsurlaub eine frühere Kündigung meinerseits erzwingen. Die Kündigungsfrist ist ja, denke ich, dazu da, dass der Arbeitgeber die Chance hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Da ich jedoch die einzige AN in dem Betrieb bin, fürchte ich gewisse Repressalien. Deshalb die Nachfrage nach dem letztmöglichen Zeitpunkt.

DerCAM  27.11.2012, 14:32
@Rebekkaluise

Noe, die Feiertage sowie der Betriebsurlaub haben damit ueberhaupt nichts zu tun. Kuendigungsfristen sind in Kalendertagen bemessen und bei diesen spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Feiertage, Sonntage oder Urlaubstage handelt.

Rebekkaluise 
Fragesteller
 27.11.2012, 12:30

Danke! Meine Frage zielt v. a. darauf ab, ob die dazwischenliegenden Feiertage und der Betriebsurlaub eine frühere Kündigung meinerseits erzwingen. Die Kündigungsfrist ist ja, denke ich, dazu da, dass der Arbeitgeber die Chance hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Da ich jedoch die einzige AN in dem Betrieb bin, fürchte ich gewisse Repressalien. Deshalb die Nachfrage nach dem letztmöglichen Zeitpunkt.

Rebekkaluise 
Fragesteller
 27.11.2012, 12:38

Danke! Meine Frage zielt v. a. darauf ab, ob die dazwischenliegenden Feiertage und der Betriebsurlaub eine frühere Kündigung meinerseits erzwingen. Die Kündigungsfrist ist ja, denke ich, dazu da, dass der Arbeitgeber die Chance hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Da ich jedoch die einzige AN in dem Betrieb bin, fürchte ich gewisse Repressalien. Deshalb die Nachfrage nach dem letztmöglichen Zeitpunkt.

Viel Zeit bleibt ja nicht mehr da am 17 bereits betriebsurlaub ansteht also würde ich das am 16 machen also am Montag.

Ich würde mal den 16. Vorschlagen!! Das ist auf jeden Fall fristgerecht.

Crack  27.11.2012, 14:41

Das könnte aber schwierig werden jemanden in der Firma zu erreichen, denn der 16.12. ist ein Sonntag...

user2314  13.12.2013, 12:14
@Crack

wo auf der Welt ist dann Sonntag? in Euopa ist der 16.12 Montag

Bambi1964  13.12.2013, 12:14
@Crack

Nö. Es geht um DIESES Jahr. Montag ist der 16.

Zyogen  13.12.2013, 12:26
@user2314

Ja - allerdings nur, wenn wir 2013 betrachten. Die Frage stammt aber ursprünglich aus 2012. Und 2012 war der 16. Dezember tatsächlich ein Sonntag:

Kommentar von Crack 27.11.2012 - 14:41: "Das könnte aber schwierig werden jemanden in der Firma zu erreichen, denn der 16.12. ist ein Sonntag..."

Und damit hatte der freundliche Diamant-Fragant vor 362 Tagen vollkommen Recht.

Zyogen  13.12.2013, 12:27
@Bambi1964

Aber letztes Jahr, also 2012, als Crack den Kommentar geschrieben hat, war der 16. Dezember tatsächlich ein Sonntag.

Bambi1964  13.12.2013, 14:45
@Zyogen

Stimmt. Das habe ich aber erst hinterher gesehen (: