Wann muss ich kündigen, wenn Feiertage und Urlaub dazwischen liegen?
Ich habe während meiner Probezeit laut Arbeitsvertrag eine 14-tägige Kündigungsfrist. Ich möchte zum 31.12. kündigen, d. h. es liegen die Weihnachtsfeiertage dazwischen, außerdem habe ich Urlaub (den ich selbst nicht bestimmt habe --> Betriebsurlaub) ab dem 17.12. Wann kann ich meinem Arbeitgeber als letzten möglichen Tag meine Kündigung überreichen, damit alles fristgerecht ist?
5 Antworten
Mach es doch einfach heute. Es schadet gar nichts, eine Kündigung zu FRÜH abzugeben. Gibst Du sie hingegen zu spät ab, ist sie ungültig.
Wenn du die Kündigung selbst überreichen willst,dann gib sie deinem Arbeitgeber am Freitag,dem 14.12. oder am Samstag,dem 15.12. , da du ab Montag,dem 17.12. ja Urlaub hast.Lass dir den Empfang aber auf einer Kopie der Kündigung mit Datum bestätigen.
Am 17. Dezember. Der erste Tag der vierzehntaegigen Frist ist dann der 18. Dezember und der 31. Dezember ist der vierzehnte und somit letzte Tag.
Noe, die Feiertage sowie der Betriebsurlaub haben damit ueberhaupt nichts zu tun. Kuendigungsfristen sind in Kalendertagen bemessen und bei diesen spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Feiertage, Sonntage oder Urlaubstage handelt.
Danke! Meine Frage zielt v. a. darauf ab, ob die dazwischenliegenden Feiertage und der Betriebsurlaub eine frühere Kündigung meinerseits erzwingen. Die Kündigungsfrist ist ja, denke ich, dazu da, dass der Arbeitgeber die Chance hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Da ich jedoch die einzige AN in dem Betrieb bin, fürchte ich gewisse Repressalien. Deshalb die Nachfrage nach dem letztmöglichen Zeitpunkt.
Danke! Meine Frage zielt v. a. darauf ab, ob die dazwischenliegenden Feiertage und der Betriebsurlaub eine frühere Kündigung meinerseits erzwingen. Die Kündigungsfrist ist ja, denke ich, dazu da, dass der Arbeitgeber die Chance hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Da ich jedoch die einzige AN in dem Betrieb bin, fürchte ich gewisse Repressalien. Deshalb die Nachfrage nach dem letztmöglichen Zeitpunkt.
Viel Zeit bleibt ja nicht mehr da am 17 bereits betriebsurlaub ansteht also würde ich das am 16 machen also am Montag.
Ich würde mal den 16. Vorschlagen!! Das ist auf jeden Fall fristgerecht.
Das könnte aber schwierig werden jemanden in der Firma zu erreichen, denn der 16.12. ist ein Sonntag...
wo auf der Welt ist dann Sonntag? in Euopa ist der 16.12 Montag
Nö. Es geht um DIESES Jahr. Montag ist der 16.
Ja - allerdings nur, wenn wir 2013 betrachten. Die Frage stammt aber ursprünglich aus 2012. Und 2012 war der 16. Dezember tatsächlich ein Sonntag:
Kommentar von Crack 27.11.2012 - 14:41: "Das könnte aber schwierig werden jemanden in der Firma zu erreichen, denn der 16.12. ist ein Sonntag..."
Und damit hatte der freundliche Diamant-Fragant vor 362 Tagen vollkommen Recht.
Aber letztes Jahr, also 2012, als Crack den Kommentar geschrieben hat, war der 16. Dezember tatsächlich ein Sonntag.
Stimmt. Das habe ich aber erst hinterher gesehen (:
Danke! Meine Frage zielt v. a. darauf ab, ob die dazwischenliegenden Feiertage und der Betriebsurlaub eine frühere Kündigung meinerseits erzwingen. Die Kündigungsfrist ist ja, denke ich, dazu da, dass der Arbeitgeber die Chance hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Da ich jedoch die einzige AN in dem Betrieb bin, fürchte ich gewisse Repressalien. Deshalb die Nachfrage nach dem letztmöglichen Zeitpunkt.