Wann muß die Führerscheinstelle mitteilen ob eine MPU gemacht werden muß?

2 Antworten

Ja.

Über die Notwendigkeit einer MPU wird erst bei Antragsstellung entschieden.

Eine MPU kann ab 1,1‰ angeordnet werden. war früher aber erst ab 1,6‰ zwingend vorgeschrieben. Dazwischen lag Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.

Nach einem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom Januar 2014 hat sich das aber geändert: Seit dem MUSS in BW bereits ab 1,1‰ Promille eine MPU angeordnet werden.

Von dort aus ist diese Praxis in den letzten 2 Jahren in andere Bundesländer "durchgesickert" und wird inzwischen in Bayern, Berlin und einigen anderen Bundesländern durchgängig angewendet.

Und die Empfehlung des deutsches Verkehrsgerichtstags im Januar diesen Jahres hat das nochmals deutlich beschleunigt: http://www.sueddeutsche.de/auto/verkehrsrecht-idiotentest-kuenftig-bundesweit-schon-ab-promille-1.2840936

Ja klar ist das rechtlich erlaubt, es ist nicht Aufgabe der Führerscheinstelle sich um die Konsequenzen des Entzugs zu kümmern. Jeder, der sich mit dem Thema befasst, weiß was auf einen zu kommt.

Aus welchem Bundesland kommst du? Einige Bundesländer ordnen erst seit Anfang dieses Jahres die MPU ab 1,1% an, deshalb vermute ich, dass sie deswegen nicht direkt danach von der Fsst bescheid bekommen hat. Oder war sie Wiederholungstäterin?

Wenn sie bis auf diese Eine Trunkenheitsfahrt noch nichts auf dem Kerbholz hat, gibt es die Möglichkeit in ein anderes Bundesland zu ziehen, wo noch die alte 1,6% Promille Regelung gilt und somit die MPU zu umgehen.

Ansonsten sehe ich nur noch die Möglichkeit, die MPU kurzfristig mit kontrolliertem Trinken zu bestehen (Hängt aber auch wieder von verschiedenen Faktoren ab, ob diese Möglichkeit besteht)