Wann kommt es zur Anzeige (Schwarzfahren)?

2 Antworten

Das entscheidet das Verkehrsunternehmen. Strafbar ist schon der erste Vorfall.

soviel ich weiss, besagen die AGBs ... wer ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgelt von z.B. 60 Euro.

Ich glaube, man muss sich nicht mal ausweisen, wenn man die 60 Euro sofort und in bar bezahlt und keinen Ausweis dabei hat.

Bei Jugendlichen kann das erhöhte Beförderungsentgelt aber nicht eingeklagt werden, wegen fehlender Geschäftsfähigkeit. Wahrscheinlich wartet man da lieber bis du 18 bist und erstattet dann beim nächsten Mal gleich Anzeige wegen Beförderungserschleichung. Anzeige kann auch beim erstenmal erstattet werden, ähnlich wie beim Ladendiebstahl.