Wann ist eine Wohnung überbelegt und daraus restultierend darf eine zweite Person nicht in eine Wohnung nachziehen?
ich habe gelernt, dass ich eigentlich ohne probleme in die Wohnung zu meinem Freund ziehen kann, sollte aber die Vermieter infomieren. Sie können dies nur verweigern, wenn a) die Wohnung überbelegt ist b) ich nicht zumutbar wäre c) sonstige gewichtige Gründe, die einen Einzug unzumutbar machen würden.
Nun ists bei uns so, dass mein Freund tatsächlich nur in einer 19,5 qm kleinen Wohnung lebt und ich mich frage, ob es dann eine Überbelegung wäre, wenn ich dazu einziehen würde. Für uns passt die Größe, wir sind nur abds zu hause nach der Arbeit und in München ist es einfach extrem schwer eine größere Wohnung zu finden. Das Ganze soll auch nur übergangsweise laufen, max. ein Jahr. Ich kann keine Definition finden, wann man von Überbelegung spricht (anscheinend gibt es auch keine). Die Wohnung ist für eine Person ausgeschrieben. Kann jmd helfen??
7 Antworten
ich habe gelernt, dass ich eigentlich ohne probleme in die Wohnung zu
meinem Freund ziehen kann, sollte aber die Vermieter infomieren.
Das gilt nur wenn der Ehepartner oder ein naher Familienangehöriger dazu zieht. Ansonsten muß der Vermieter vorher um Erlaubnis gebeten werden.
c... also sonstige gewichtige günde sind aber wahrscheinlich auch nicht näher definiert... wenn also dem vermieter dein gesicht nicht gefällt, kann er irgendwelche belanglosen gründe erfinden.
ihr solltet einfach mal nachfragen
19,5 m2 für 2 Personen, das sind nicht mal 10 m2 für jeden, da steht vom Gesetz her jedem Hund ein grösserer Zwinger zu.
In so einer Phase und für ca. 1 Jahr sollte es doch reichen, zumal man doch in der Zeit mehr aufeinander als nebeneinander liegt oder harmlos ausgedrückt, wenn ein Bett für zwei reicht, wo ist das Problem?
Wendet der Vermieter aber die Überbelegung ein, wird es wohl bei dieser gigantischen Fläche zutreffen.
Bei der Überbelegung fokussiert die h. M. der Gerichte auf das Wohnungsaufsichtgesetz der Bundesländer.
In Bayern lautet es: Mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche müssen für jede Person bereitstehen. Für Kinder bis sechs Jahren reichen sechs Quadratmeter.
Einzelne Wohnräume dürfen nur ab sechs Quadratmetern einer Person dann
überlassen werden, wenn ausreichend Nebenräume zur Mitbenutzung zur
Verfügung stehen. Wenn eines der beiden Kriterien nicht eingehalten
wird. gilt die Wohnung als überbelegt.
G imager761