Wann ist ein Kaufvertrag gültig ab Datum oder Geld auszahlung?

5 Antworten

Der Kaufvertrag stellt das rechtliche Band zwischen den Vertragspartnern dar. Dieser ist daher mit Abschluss (in diesem Fall dem Notartermin) rechtswirksam. Erst damit werden auch die vertraglich geschuldeten Leistungen (§ 433 BGB) fällig.

Hat euch der Verkäufer netterweise schon vor dem Notartermin ins Haus gelassen, habt ihr eine Leistung ohne rechtlichen Grund erhalten, ebenso wie der Verkäufer die Bezahlung erhalten hat.

Es ist übrigens nicht besonders schlau, bei Immobiliengeschäften mit der Erfüllung schon vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu beginnen - wenn auch nur einer der Vertragspartner nicht richtig mitspielt, hat man viel "Spaß".

ich finde es aber etwas kleinlich, Grundsteuer und Gebäudeversicherung für Oktober nicht zahlen zu wollen. Offensichtlich habt ihr das Haus ja auch genutzt.

TatiT1984 
Fragesteller
 15.05.2018, 12:18

Danke für deine Antwort ob das kleinlich ist oder nicht kannst du bin ich der Meinung in meinem Fall nicht beurteilen da du nicht in der Situation bist und alles miterlebt hast was in der letzten Zeit passiert bzw abgegangen ist...

furbo  15.05.2018, 14:23
@TatiT1984

Hier hab ich was für dich: ,,,,,,.......

Ab wann gehört euch das Haus lt. Vertrag?

Steht das Datum auch im Grundbuch?

Lt.deiner Aussage ab 1.11.

i.d.R. ist man mit Kaufvertrag und Grundbucheintrag Besitzer.

..dass der VK euch vorher Zugang erlaubt hat,war zwar nett von ihm..hat aber damit nichts zu tun.

Mir erschließt sich allerdings auch nicht ganz warum das Haus "schon" am 25.09...bezahlt wurde/werden musste..

Schau deshalb nochmal in den Vertrag.

Lg

TatiT1984 
Fragesteller
 15.05.2018, 11:58

Bezahlen mussten wir da wir sonst keinen Schlüssel bekommen hätten...

Aber so wie du schreibst sehe ich es auch und werde es auch so nun den Voreigentümern schreiben im Grundbuch steht der Eintag ab dem 7.11. daher passt es ja so wie du gesagt hast

sonnymurmel  15.05.2018, 12:47
@TatiT1984

Achtung:

Das gilt nur wenn ihr vertraglich nichts geregelt habt.

siehe mein Kommentar unten.

Pucky99  15.05.2018, 12:07
i.d.R. ist man mit Kaufvertrag und Grundbucheintrag Besitzer

Falsch, Eigentümer ist man ab da. Besitzer ist der Fragesteller in diesem Beispiel ab dem Moment der Schlüsselweitergabe.

sonnymurmel  15.05.2018, 12:47
@Pucky99

Hier zur Info:

Durch das Auseinanderfallen von Besitz (= Übergabe) und Eigentum (= Umschreibung im Grundbuch) kommt es zu einem Zwischenstadium, in dem der Verkäufer noch Eigentümer ist, nicht aber mehr Besitzer, der Käufer schon Besitzer aber noch nicht Eigentümer.

Dies wirkt sich beispielsweise wie folgt aus:

Bei jedem Grundstückskaufvertrag stellt sich das Problem der Zahlung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde / dem Bezirksamt für das Kalenderjahr festgesetzt. Zur Zahlung fällig ist sie vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe je eines Viertels des Jahresbetrages.

Steuerschuldner im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt für das gesamte Kalenderjahr ist aber der Verkäufer.

Im Innenverhältnis ist allerdings zwischen Verkäufer und Käufer im Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Lastenwechsel bereits mit Übergabe stattfindet.

Bereits bezahlte Quartale, die über den Übergabezeitpunkt hinausgehen, müssen daher zwischen Verkäufer und Käufer noch im Innenverhältnis abgerechnet werden.

...daher mein Verweis auf einen Vertrag !

Hinsichtlich weiterer Quartale kann dann pragmatisch so verfahren werden, dass der Käufer die Grundsteuer bereits für den Verkäufer zahlt. Nach Eigentumsumschreibung ist dann ohnehin alleiniger Steuerschuldner der Käufer.

Quelle:

http://www.hildebrandt-maeder.de/sites/Immobilienrecht.php?pageid=23

Pucky99  15.05.2018, 12:53
@sonnymurmel

Verstehe zwar nicht was du mir damit sagen möchtest aber okay. Solange man nicht Eigentümer, kann auch der Vorbesitzer keinen Ausgleich für die Steuern verlangen. Aber sei es drum, mir ging es lediglich darum, dass der Grundbucheintrag nichts mit Besitz zu tun hat, so wie von dir in deiner Antwort geschrieben.

sonnymurmel  15.05.2018, 12:56
@Pucky99

Alles klar.........Ok. Ich hätte das vllt. besser formulieren müssen.

Besitzer und Eigentümer - sorry :-(

Eigentümer: Seit Datum der Grundbucheintragung (= neuer Eigentümer eingetragen am)

Besitzer: seit ihr den Schlüssel habt

Grundsteuer: Laut der Regelung wie im Kaufvertrag Übergang der Lasten vereinbart wurde, und ob hier überhaupt eine Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde.

Versicherung oft als separater Absatz aufgenommen mit dem Hinweis des Sonderkündigungsrechtes, üblich eine Erstattung von Käufer an Verkäufer ab Gefahrübergang. (=Schlüssel) . Sofern der Schlüssel vor Besitzübergang nicht an eine Renovierungsklausel gebunden war.

Wenn euere Kaufpreisfälligkeit vom Notar abgesegnet war, wird der Notar die Frage bestimmt auch beantworten.

Ohne den Vertrag zu kennen also nicht zu beantworten.

Der Vertrag ist ab dem Abschluss gültig. Grundsteuern müssen aber erst nach Eigentumsübergang von euch gezahlt werden. Dieser sollte im Vertrag festgehalten sein. Ich würde sagen ab Notartermin, da hier auch der Grundbucheintrag geändert wird.

TatiT1984 
Fragesteller
 15.05.2018, 11:45

Der Grundbucheintarg wurde erst im Januar vollzogen! Jetzt bin ich komplett verwirrt

Pucky99  15.05.2018, 11:46
@TatiT1984

Naja ab dem Zeitpunkt, wo du/ihr im Grundbuch steht seid ihr Haus- und Grundeigentümer. Also würde ich für vorher keine Steuern zahlen. hr könnt diese den bisherigen Eigentümern natürlich erstatten (darum geht es ja wohl auch), solange da aber nichts vertraglich verinbart wurde, seid ihr dazu nicht verpflichtet.

RobertLiebling  15.05.2018, 12:53
@Pucky99
Also würde ich für vorher keine Steuern zahlen.

Obacht! Bei Immobiliengeschäften wird im Vertrag üblicherweise ein Datum genannt, zu dem die Nutzungen und Lasten auf den Käufer übergehen. Dieses Datum ist relevant, nicht das im Voraus nicht bestimmbare Datum des Grundbucheintrags.

steht im vertrag.. einfach lesen!

TatiT1984 
Fragesteller
 15.05.2018, 11:43

Wenn es so da stehen würde müsste ich nicht diese Frage stellen Kaufdatum ist der 1.11. da wir aber durch eine mündliche Einigung 1 Monater früher rein durfen und das Geld dann ausbezahlt haben ist nun die Frage 1.10 oder 1.11 und das steht nicht im Vertrag dieser wurde ja schon früher zwischen den Parteien geschlossen

Pucky99  15.05.2018, 11:43
@TatiT1984

Ab Eigentum, also Grundbuchteintrag

Orchidenblueten  15.05.2018, 11:43
@TatiT1984

da steht nix zu übergang nutzen/ lasten? seltsamer vertrag....... aber gut du hast ihn ja gelesen und unterschrieben...

TatiT1984 
Fragesteller
 15.05.2018, 11:47
@Orchidenblueten

Natürlich steht das da drin daher ja die Fragen zum 1.11. steht es im Notar Vertrag da wir uns aber geeinigt haben 1 Monate vorher die Schlüssel zu bekommen und das Geld daher auch schon bezahlt haben meine Frage gilt das im Kaufvertrag oder die Geldauszahlung als Termin....

furbo  15.05.2018, 15:01
@TatiT1984

Mal ne Frage: es dreht sich doch um einen Monat mehr oder weniger. Um welche Summe handelt es sich dabei?