Wann ist ein Kaufvertrag gültig?
In Sowi sollen wir schreiben können wann ein Kaufvertrag gültig ist ! Kann mir das jemand helfen ? Also ab wann ein Kaufvertrag gültig ist ?!
3 Antworten
Wenn zwei einander entsprechende Willenserklärungen des Käufers und Verkäufers abgegben wurden. Die erste Willenserklärung ist das Angebot und die zweite Willenserklärung nennt man Annahme. Der Kaufvertrag ist im BGB §433 und folgende geregelt. Es gibt keine Formvorschrift wie die Willenserklärungen abzugeben sind. Das heißt man kann einen Kaufvertrag mündlich, schriftlich oder durch sogenantes konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln) abschließen. Ein Beispiel für konkludentes Handeln ist, dass jemand im Geschäft eine Zeitung kauft indem er die Zeitung und das Geld ohne ein Wort zu sagen auf den Tressen packt. Der Verkaufer nimmt das Geld an und der Käufer geht mit der Zeitung. Der Vertrag ist gültig ohne das auch nur ein Wort gesprochen wurde.
Wow ! Bist du Anwalt oder woher weißt du das alles so genau xD Hilft mir echt sehhr dannnkkee !!!
Erstmal bei 2 übereinstimmenden Willenserklärungen - also Angebot und Annahme. Dann müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein - Käufer und Verkäufer müssen geschäftsfähig sein, es darf kein Spaß- oder Scheingeschäft sein, Verkäufer muß Eigentümer der Sache sein, u.U. auch Formvorschriften erfüllt sein (Notar bei Hausverkäufen etc.)
Dannnkkke ! :D
Verkäufer muß Eigentümer der Sache sein
Nein, muss er nicht.
bei übereinkommender willenserklärung; wenn beide partner geschäftsmündig sind; wenn das geschäft erlaubt ist und wenn das geschäft möglich ist (d.h. kann keinen kometen oda so kaufen)
ich kann mich nur anschließen, alleine nur wenn du dir einen kaffee beim Bäcker kaufst ist das schon ein Kaufvertrag, da beide eine gemeinsame willenserklärung haben du willst Kaffee er will Geld du gibst ihm Geld du bekommst Kaffee.... Aber ich kann doch einen stern kaufen oder ??????
weiß nicht - habe davon noch nichts gehört -> aber möglich ist alles ;D
:DD Ist auch guut die Antwort :D Dannnkkee !!
Wichtig ist natürlich das beide voll geschäftsfähig (nicht minderjährig) sind. Sonst bedarf der Minderjahrige, wenn er denn wenigstens 7 Jahre ist, nach §107 BGB grundsätzlich die Zustimmung seiner Eltern. Es gibt ein paar Ausnahmen. Habe aber kein Bock die jetzt zu schreiben :)