Wann gilt Parkverbot "beidseitig"?

2 Antworten

in welchen Fällen gilt ein ausgewiesenes Parkverbot für beide Seiten einer Straße?

Nur bei Zeichen 290.1 (Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone) gilt innerhalb der gekennzeichneten Zone das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.

Die Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) und 286 (Eingeschränktes Haltverbot) gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind, (auch in einer Einbahnstraße).

Siehe StVO Anlage 2, lfd. Nr. 61, 62, 63 und 64:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2_62.html

Antitroll1234  22.03.2014, 08:25

Ich habe schon raus gefunden, dass es z.b. Bei Sackgassen der Fall ist.

Auch in einer Sackgasse gelten Zeichen 283 und 286 nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind.

Aber wie ist es bei einer Straße, die nach einiger Entefrnung zu einem Verkehrsberuhigten Bereich (keine Sackgasse!) wird?

in einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur an ausgewiesenen Stellen geparkt werden.

Sind beispielsweise abgeflachte Bordsteine vorhanden ist dort Parkverbot. Suche mal bei Wiki da hatte mal etwas darüber gelesen. In vielen Gemeinden wurden in den letzten Jahren bei Neubaustraßen generell diese halbhohen abgeflachten Bordsteine verwendet ohne sich der Konsequenzen im klaren zu sein. Wird aber oft großzügig darüber hinweg gesehen. Wo kein Kläger braucht niemand tätig zu werden. ...