Wann gilt man offiziell als Alleinerziehend bei eine Trennung? Braucht man einen Nachweis dafür?
Hallo,
ein Ehepaar mit Kind hat sich getrennt. Alles wurde untereinander ohne Anwälte und Jugendämter friedlich geregelt, auch dass die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Muss das dann noch irgendwo offiziell gemeldet werden. Beim Jugendamt oder Gericht oder ähnliches? Wenn man irgendwo dann angibt alleinerziehend zu sein, braucht man irgendein Dokument zum Nachweis? (Steuerklassenwechsel ist mir bekannt, aber erst zum neuen Jahr, wenn die Trennung im laufenden Jahr war.) Wenn der Vater das Kind regelmäßig trifft oder besucht, gilt die Mutter dan als alleinige Personensorgeberechtigte?
3 Antworten
wenn ein ehepaar sich trennt und alles untereinander regelt, dann ist das sehr gut. alleinerziehend ist die mutter ab tag des auszuges des kindesvaters. das alleinige sorgerecht hat sie deswegen natürlich nicht. die eltern haben weiterhin gemeinsames sorgerecht und gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht. das alleinige sorgerrecht bekommt die mutter nur durch eine gerichtliche entscheidung dazu.
der vater trifft sein kind im rahmen des umgangs. alleiniges sorgerecht hat die mutter dann noch immer nicht. das geht nur durch antrag und übertragung des familiengerichtes.
Warum mir das mit dem alleinigen Sorgerecht so wichtig war, ist aus dem Grund:
Ich ziehe nach der Trennung aus und zwar in eine andere Kommune. Dort brauche ich dann einen Kitaplatz. Für eine Kita musste ein Formular ausgefüllt werden, wo die "Personensorgeberechtigten" eingetragen werden mussten. Und wenn ich doch dort auch meinen Mann eintrage, dann sieht das doch so aus, als ob er mein Kind auch betreut. Dem ist aber nicht so, er wird wahrscheinlich bald seinen Job verlieren wegen Insolvenz des Betriebs und wird trotzdem nicht bei der Betreuung helfen. Er ist auch einverstanden, dass ich deshalb die alleinige Sorge für unser Kind trage.
Danke für die hilfreichen Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen. Ich hab das in der KiTa angesprochen. Es ist so, dass er einfach dann den Vertrag mit unterzeichnen muss, weil er ja Entscheidungen auch mittreffen muss. Alleinerziehend gelte ich dann trotzdem, wie du geschrieben hast.
das alleinige sorgerecht kann nur ein gericht beschliessen. alleinerziehend ist man wenn ein elternteil allein mit dem oder den kindern wohnt.
Ist man denn dann alliniger Personensorgeberechtigter, wenn man mit dem Kind alleine wohnt und alleinigen Lebensunterhalt leistet? Also ohne Beschluss vom Gericht. Warum muss man denn vors Gericht, wenn man sich so untereinander geeinigt hat.
An alle die jetzt denken, das da irhendwelche staatlichen Leistungen im Spiel sind: Keine Sorge der Verdienst der Mutter ist so hoch, dass sie keinen Unterhalt erhält und das Kind alleine finanzieren kann. Der Verdienst des Ehemanns reicht gerade mal für den Selbstbehalt.
trotzdem bleibt es beim gemeinsamen sorgerecht. das kann nur durch gerichtsbeschluss geändert werden. das kind ist keine sache die dann nur einem "gehört". das kind und die eltenr haben rechte und pflichten. die kann man nicht einfach so abgeben
Das heißt dies kann man erst im scheidungsverfahren bei Gericht, also nach dem Trennungsjahr bestimmen?
nein man ist gemeinsam personensorgereberechtigt. man ist nur alleinerziehend. man muss nicht vor das gericht, wenn man alles untereinander geeinigt ist. das schaffen die wenigsten. sei doch froh. wenn die mutter staatliche leistungen beantragt, dann stört das sorgerecht dabei überhaupt nicht. dann könnte es sein, dass die vereinbarung zum unterhatl geprüft wird, ob dieser genügend ist oder ob der vater etwas tun muss um sein einkommen zu steigern.
das sollte schon schriftlich vereinbart werden: das das kind bei der mutter verbleibt, dass der umgang ungefähr fixiert wird, welche höhe der unterhalt sein soll oder auch nicht etc. ihr macht das prima.
nur für die scheidung benötigt ihr noch das gericht.
das gericht wird kein sorgerecht in eurem fall bestimmen. ihr seit euch ja soweit in allen fällen einig. das sorgerecht verbleibt auch nach der scheidung bei euch gemeinsam. es sei denn er verzichtet freiwillig drauf. warum sollte er denn aber?
trag ihn ruhig ein, er unterschreibt das und gut ist. dafür brauchst du kein gemeinsames sorgerecht. selbst ohne sorgerecht sorgt er ja für sein kind - durch unterhalt, durch umgang etc. das hat doch aber mit der kita nichts zu tun. wichtig für die eintaktung des kitabeitrages ist nur dein gehalt, da du dann alleinerziehend bist.
ich finde das gut dass ihr euch so einig seit. hoffentlich ist die neue kommune nicht so weit, damit kv auch weiter seinen umgang wahrnehmen kann etc.