Wann bezeichnet man ein unbebautes Grundstück als erschlossen?
im konkreten Fall wird ein unbebautes Grundstück welches an einer Seite an der Straße/ Bürgersteig grenzt als erschlossen bezeichnet da an der Straße Kanäle liegen. Versorgungsleitungen liegen auf dem Grundstück selber nicht. d.h. der Erwerber/Käufer muss für die Leitungen von dem Grundstück bis zu dem Anschluss der z. B.Stadtwerke (Straßenseite) selber aufkommen ? nennt man dieses dann erschlossen ?, wann wäre dann ein Grundstück nicht erschlossen?
ich hoffe einigermaßen verständlich erläutet, vielen Dank vorab lg jojlen
3 Antworten
Ein Grundstück ist erschlossen, wenn es an einer öffentlichen Strasse liegt, die mindestens 3m breit und befahrbar ist und in der Abwasserkanäle, Frischwasser und Strom liegen. Hausanschlussleitungen von diesen Leitungen zu seinem Haus muss jeder Bauherr selber legen. Telefon, Gas etc. gehören nicht zur Erschließung.
Ein solches Grundstück ist auch dann "erschlossen", wenn eine Bebauung nach Baurecht nicht möglich ist.
Sofern in der Straße die Anschlußmöglichekit des Grundstückes an die öffentliche Wasser- und Kanalversorgung, Strom, Telekommunikatiuon möglich ist, wäre das erschlossen. Liegen diese Anschlüsse sogar bereits im Grundstück, so gilt es bautechnisch als voll Erschlossen.
Erschlossen bedeutet, dass alle wesentlichen Voraussetzungen, wie Wasser, Kanal, Strom eventuell Kabel oder Telefon gegeben sind und das Grundstück überhaupt bebaut werden darf.