Wann ALG 2 für FSJ beantragen?

1 Antwort

Sobald du deinen Vertrag hast bzw.nachweisen kannst das es sicher ist das du das FSJ - am 01.09.2016 beginnst,kannst du deinen Antrag stellen !

Besser zu früh als zu spät,zumal du dann noch eine Wohnung suchen musst.

Die Bearbeitung des Antrags alleine dauert in der Regel zwischen 4 - 6 Wochen,aber wie gesagt,du musst ja noch auf Wohnungssuche gehen.

Wenn du 320 € FSJ - Gehalt bekommst,dann kannst du davon schon mal 200 € an Freibetrag abziehen,den zieht dir das Jobcenter dann theoretisch von deinem FSJ - Gehalt ab,es blieben dann also ca. 120 € anrechenbares Einkommen übrig.

Dazu kommen dann min. 190 € Kindergeld,solange du noch keine 25 bist,dass ergibt dann ca. 310 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf liegt z.B. als Single bei derteit 404 € Regelsatz und dann kommen deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von angenommen 300 € dazu.

Das würde dann einen Bedarf von angenommen 704 € ergeben,als anrechenbares Einkommen hättest du aber nur ca. 310 €,du würdest dann jeden Monat eine Aufstockung von ca. 394 € bekommen.

Du kannst im Internet mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen der Stadt in die du ziehen musst.

Dann siehst du so in etwa was dir an angemessener KDU - in der neuen Stadt zustehen würde.

Dazu kannst du dann noch einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen und einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution der Wohnung,dass würde dir dann in monatlichen Raten von max. 10 % deiner maßgeblichen Regelleistung ( von 404 € Regelsatz ) ca. 40,40 € von deiner Aufstockung abgezogen.

Also nur was das Darlehen betrifft,die Erstausstattung würdest du so bekommen.

Wichtig !!!

Du darfst aber neben deinem FSJ - nicht noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen,auch wenn dein Träger nichts dagegen hätte,es würde dann aber deine 200 € an Freibetrag entfallen.

An diese Stelle würden dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll treten.

Dann hättest du auf dein Brutto nur deine 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese würden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen,ergeben dann das anrechenbare Netto und das würde dann mit den übrigen Einkommen wie FSJ + Kindergeld addiert.

Die Differenz stünde dir dann als Aufstockung zu,um da auf 200 € Freibetrag zu kommen müsstest du 600 € Brutto verdienen.