Vorstrafe mit Hartz 4?

5 Antworten

Was soll es denn da zu sanktionieren geben ?

Solange man seine ernsthaften Bemühungen nachweisen kann und sich auf Stellenangebote des Jobcenters mit Rechtsbehelfsbelehrung bewirbt, kommt man seinen Mitwirkungspflichten nach.

Wenn absehbar ist dass die Person nicht mehr im pädagogischen Bereich arbeiten wird können, gibt es nur eine Konsequenz: Die Hilfebedürftigkeit muss dann durch Arbeitsaufnahme in irgendeinem Bereich verringert werden. In der Regel ist dass dann fachfremd und schlechter bezahlt. Aber in den sauren Apfel muss man dann beißen.

Nein, weil das wäre dann ja eine unzulässige Doppelbestrafung.

Es ist egal wie schwierig es ist einen Job zu finden. Eine Vorstrafe zu erhalten ist keine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II

Ausnahme: Es wird dadurch direkt die Vermittlung vereitelt z.b. indem man es dem potentiellen Arbeitgeber schön ungefragt auf die Nase bindet was man alles so verbrochen hat.

Solange man sich weiter bewirbt und versucht einen Job zu finden, natürlich nicht.

Regina3 
Fragesteller
 14.10.2021, 01:02

Wow - ok ...

Oberamtmann  14.10.2021, 15:01

Es sei denn es ist absehbar, dass eine Arbeitsaufnahme durch die Verurteilung dauerhaft unmöglich wird. In diesem Fall müssen die Bewerbungsbemühungen dann auf fachfremde Helferstellen erfolgen (oder um verwandte Berufe die Quereinstieg erlauben).