Vorstrafe bei Ladendiebstahl

7 Antworten

Ohoh PepsiMaster, wenn du schon so nachdrücklich auf falsche Antworten hinweist, dann bitte ich aber auch um eine 100% korrekte Antwort ;)

Selbstverständlich ist man nach einer Anzeige noch nicht vorbestraft, dass es dazu mindestens eines gerichtlichen Urteils bedarf düften die meisten hier wissen.

Darüber hinaus hängt der Eintrag im Führungszeugnis jedoch von der Höhe des Strafmaßes ab. Z.B. finden erstmalige Geldstrafen bis zur Höhe von 90 Tagessätzen sowie Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe keinen Eintrag (vgl. §32 BZRG)

Somit gibt es auch nach der rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht nicht zwangsläufig einen Eintrag.

Im Rest stimme ich dir zu, das Gericht wird in diesem Fall vermutlich das Verfahren gegen Sozialstunden einstellen.

PepsiMaster  27.11.2008, 16:24

Du hast absolut Recht

wenn du ersttäter bist und kein gerichtliches verfahren eröffnet wird dann bist du nicht vorbestraft, meist werden solche verfahren eingestellt, weil bei dem geringen schaden der aufwand für ein verfahren nicht lohnt

Wenn du nach Jugendstrafrecht dran bist, musst du wahrscheinlich einige Sozialstunden ableisten. Ärgerlicher ist dabei, dass du deine Auslagen wie Fahrtkosten zum Gericht, Anwalt etc. selbst zahlen müssen wirst und wahrscheinlich in dem Laden (oder der Kette) für eine Weile Hausverbot bekommst.

Leider muss man hier wieder viele falsche Antworten lesen.

Nur weil jemand Anzeige erstattet hat, ist man noch nicht vorbestraft.

Einen Eintrag im Führungszeugnis gibt es erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht!

Wenn Du bisher brav warst und der Diebstahl Deine erste Straftat war, wird die Staatsanwaltschaft bei so ner kleinen Sache das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich gegen Auflagen einstellen (z.B. Geldbuße o.Ä.).

Das ganze ist aber trotzdem eine Straftat! Du solltest das ganze als Warnschuss ansehen und hoffentlich daraus lernen.

Denke das Verfahren wird gegen Zahlung einer Buße einestellt !

Im Führungszeugnis steht das ganz bestimmt nicht !