Vorladung bei der Polizei wegen Betrug!

18 Antworten

Erstmal: keine Panik. Geh zu dem Termin und erkläre die Sachlage. Evtl. wirst du ein paar Sozialstunden leisten müssen, das ist alles. Dass du Kontakt zum Käufer aufgenommen hast ist schonmal ein guter Schritt, evtl. kannst du ihn auch finanziell entschädigen und das dann bei deiner Aussage erwähnen!

Dein Arbeitgeber erfährt davon nichts, auch ins Führungszeugnis kommt nichts - lediglich ins Erziehungsregister, das keiner außer den Gerichten udn Staatsanwaltschaften einsehen kann.

scallawags  17.10.2011, 16:21

Das Erziehungsregister können ziemlich viel mehr Institutionen und Personen einsehen ;-)

skyfly71  17.10.2011, 16:22
@scallawags

@scallawags: Du kannst sicherlich auch angeben, wo man das mal nachlesen kann, ja?

hubersnet  17.10.2011, 16:25
@skyfly71

Naja, Wikipedia sagt dazu:

"Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden."

Das Jugendamt, und das ist schon in Kürze nicht mehr für ihn zuständig. Wen meintest du denn sonst noch?

scallawags  17.10.2011, 16:35
@skyfly71

Es geht nicht ums Nachlesen, es geht um die tägliche Alltagspraxis. Wikipedia ist keine Rechts- oder Alltagspraxisquelle, sondern eine etwas diffuse Allgemeinwissensquelle. Und wenn ich junge Menschen einstelle, gehe ich vorher ganz sicher nicht nicht auf Wikipedia, sondern auf andere Quellen.

Nein, jede Quelle gebe ich hier nicht breit.

hubersnet  17.10.2011, 16:44
@scallawags

Du darfst als Arbeitgeber oder sonstige Person - was auch immer du hier von dir gibst - das Erziehungsregister nicht einsehen.

Jorgfried  17.10.2011, 18:30
@hubersnet

er behauptet ja nicht, dass er DARF, sondern nur dass er KANN

skyfly71  17.10.2011, 16:22

DH! Das war noch die kompetenteste Antwort. Dem ist nix hinzuzufügen.

Chopper1983  17.10.2011, 18:31
@skyfly71

skyfly71, was kannst du uns denn zu diesem thema sagen? nichts? oh mann, sowas aber auch - wie wäre es dann damit, nicht dauernd gegen andere hier den marsch zu blasen sondern mal selber was sinnvolles hier beizutragen? immer nur rummeckern das kann ja jeder :D

skyfly71  17.10.2011, 19:36
@Chopper1983

Ich habe nicht gemeckert, ich wollte nur wissen, wo man das nachlesen kann...

Unterm Strich bleibt übrig, daß neben den Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden nur die Jugendämter Zugriff auf das Erziehungsregister haben. Das irgendwelche Arbeitgeber irgendwelche Auskünfte kriegen würden, ist natürlich dummes Zeug. Wenn scallawags einen Schwager bei der Polizei hat und der Meinung ist, sich mit eklatanten Rechtsbrüchen brüsten zu müssen, dann bitte. Ich weiß aber nicht, was einen zukünftigen Arbeitgeber der Kaugummidiebstahl eines 14jährigen anginge.

Hoffentlich eine ganz harte Strafe.

Weißt du warum? Diese schlechten Unarten, die du dir heute in jungen Jahren aneignest, intensivieren sich im Alter noch mehr. Aus ganz kleinen Straftaten werden schnell ganz große Verbrechen. Das was du gemacht hast, eine virtuelle Sachen verkaufen (Gamer-Accounts zu verkaufen ist sowieso illegal - AGB der Spiele lesen!) und danach Email oder Passwort behalten oder umändern ist ganz arg schlimmer Betrug! Wer so etwas macht, der hat die Grenze schon längst überschritten. Das man mit 17 Jahren schon so abgebrüht sein kann, finde ich absolut traurig für dich!

Nebenbei: wenn der Hersteller von Metin auf dich aufmerksam geworden wäre, dann wäre der Schaden in die Tausende gegangen! Glaub mir, es gibt solche Leute, die werden beauftragt, nach illegalen Angeboten auf Ebay zu suchen. Da wirst du deines Lebens nicht mehr froh!

mxehnon  03.02.2016, 11:25

Immer dieses Halbwissen...Wenn ich ein Acc von z.B. einem Spiel verkaufe/verschenke etc... ist das natürlich NICHT illegal sondern nur gegen die AGB des Spiels und im schlimmsten Fall wird man gebannt, wäre auch ziemlich komisch wenn man dafür angezeigt werden würde...

Auf jeden Fall wirst du den Geschädigten entschädigen müssen. Also spar schonmal etwas Geld zusammen. Da du offensichtlich vorsätzlich gehandelt hast und es nicht grade um kleine Beträge geht, wird dir der Richter hoffentlich viele Sozialstunden aufbrummen.

das würde nur passieren, wenn du vorgestraft bist

aber in der Sache wird das nicht passieren, das Schlimmste was kommen könnte, wäre wohl eine Geldstrafe, wenn überhaupt

hubersnet  17.10.2011, 15:50

Nein, es wird wahrscheinlich auf Sozialstunden herauslaufen, wenn überhaupt. Geldstrafe ist in seinem Fall nicht anwendbar.

Räumen wir mal vorübergehend mit deiner Banalentschuldigungen auf:

  • du hast es absichtlich gemacht, denn was man einmal verkauft hat, holt man sich nicht hinten herum wieder zurück, weil man Geld braucht. Geld brauchen wir alle, aber wir bescheissen keine Kunden, die im letzten Monat brav überwiesen haben.

  • rechne mit einem Strafverfahren (50 bis 120 Sozialstunden) und dann mit einem Zivilverfahren, ggf. besteht der Kläger aber auf ein Adhäsionsverfahren, dann ist es nur ein Aufwasch

  • nein, in deinem Führungszeugnis wird das nicht vermerkt, aber auf ziemlich lange im Polizeiregister

  • jeder Arbeitgeber mit einigermaßen guten Beziehungen zur Staatsmacht bekommt das raus, ein Anruf reicht. Entweder von der Staatsmacht, oder vom Arbeitgeber

skyfly71  17.10.2011, 16:20

Schade, die Antwort fing so gut an...^^

scallawags  17.10.2011, 16:27
@skyfly71

Start Strong - Finish Strong ;-)