Vorladung bei der Polizei.. was erwartet mich?

9 Antworten

Falls es tatsächlich so ist wie du schreibst und jemand anderes die Amphe in deinem Briefkasten deponiert hat, dann brauchst du dir eigentlich keine Sorgen machen. Einfach nach bestem Wissen und Gewissen aussagen. Erst wenn sie Beweise gegen dich haben, kannst du eine Strafe bekommen und wenn es so ist wie du schreibst, sollten sie ja nichts gegen dich in der Hand haben.

Falls es sein könnte das eine fremde Person sich Zugang zu deiner Wohnung verschafft hat und eines deiner elektronischen Geräte genutzt hat um die Amphe zu bestellen, wäre es gut wenn eben jene Person das Gerät schnell verschwinden lässt und hoffentlich beim Bestellen ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und nicht mit deinen Kontodaten bestellt oder die Bitcoins die evtl. zur Bezahlung genutzt wurden nicht mit deinen Kontodaten gekauft hat.

Falls dem nicht so sein sollte, könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft dir ein Verstoß gegen das BtMG vorwirft und dich gemäß §29 Abs. 1 Satz 1 und 3 BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Falls die gefundenen Drogen dann doch dir gehören sollten und du sie lediglich zum Eigenbedarf in geringer Menge erworben hast kann das Gericht nach §29 Abs. 5 BtMG von einer Bestrafung absehen.

Alles abstreiten und evtl. nen Anwalt nehmen. Ist das beste was du tun kannst. Und falls es sich um ne Polizeiliche Vorladung handeln sollte nicht erscheinen du kannst die Sache damit nur schlimmer machen. Wie du selber schon sagst wurde dein Briefkasten offenbar als ein sogenannter Briefkasten Drop missbraucht das bedeutet jemand hat Btm auf deine Adresse bestellt und sie dann aus deinem Briefkasten gefischt. 

Kleiner Nachtrag lasse deine elektronischen Geräte (PC,Smartphone) etc verschwinden. Auch wenn du unschuldig bist im falle einer HD werden diese zu 100% beschlagnahmt und du wirst sie so schnell nicht wieder sehen.

LG

Sage wahrheitsgemäß  dass du da nichts bestellt hast und das da jemand anderes deine Adresse mißbraucht haben muss.

Ontario  16.09.2016, 12:48

Da würde ich gar nichts aussagen. Wenn der Fragesteller dann auch erwähnt, dass da jemand anderes eine solche Bestellung aufgab,wird die Polizei erst recht hinterfragen. Ganz schnell hat man sich da in eine Sache verrannt, aus der man so schnell nicht wieder herauskommt. Aussagen werden bei der Polizei protokolliert und das Protokoll muss unterschrieben werden. All diesen Stress kann man vermeiden, wenn man sich zu der Sache nicht äussert.

Im eigenen Interesse solltest du die Angelegenheit so schnell wie möglich klären. Am besten du schreibst der Polizei dass du mit der Sache nichts zu tun hast und sie mögen bitte ihre Fragen schriftlich formulieren, dann wirst du auch schriftlich antworten. 

Sonst kann dir passieren, dass sie deine Aussagen völlig verdreht wieder geben, deine Unterschrift fälschen u.s.w. ; obwohl so etwas sehr selten passiert. In aller Regel ist die Polizei (ganz im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft) kompetent und fair. 

Hallo, masterkuli.

Der Vorladung musst du nicht folgen - erst einer Ladung vom Staatsanwalt/ Gericht.

Allerdings macht es einen besseren Eindruck gehst du hin, da du so Willen zur Zusammenarbeit zeigst.

Du erzählst einfach, was du weisst bzw. eben nicht, und gut ist.

Mir wollte mal einer, der wirklich im Wochentakt von 4 Leuten auf die Frösche bekam, da er so unglaubliche Lügen erzählte, seine kompletten Verletzungen anhängen (ich war der Letzte in der Runde) = auch Vorladung zur P.

Dahin nahm ich ein Küchenmesser mit 25 cm langer Klinge mit, weil das `Opfer' einen der Runde vor der Attacke auf ihn massiv bedroht hatte.

Nun, so landeten der Kommissar und ich in einem Büro, begann die Fragerei und ich zückte sachte das Messer, es mit 2 Fingern an der Spitze gefasst habend als die Sprache drauf kam, wie ich den Mann denn so schwer verletzt haben könnte.

Da kam sein Kollege ganz schnell vom Rechner herbei, nahm es mir ab und legte es behutsam beiseite, grinste: Das tun wir doch lieber beiseite...

Naja, und dann erzählte ich den Hergang, ohne allerdings die Namen der Anderen zu nennen...

Ende vom Lied: nix kam, denn selbst der StA sah ein, dass ich Hänfling den Mann niemals so hätte verletzen können..., lG.