vorkaufsrecht ungültig oder nicht?
Ich habe heute gesehen das ein von mir verkauftes Pferd annonciert wurde.ich habe mit der Käuferin damals einen schutzvertrag bzw ein Vorkaufsrecht rein geschrieben , das wenn sie ihn verkaufen will uns vorher zu fragen hat ob wir ihn zurück nehmen möchten für den gleichen Kaufpreis und wir dafür 8 Tage Zeit hätten. Sie hat uns nicht gefragt !!!
Allerdings haben wir keine Vertragsstrafe hinein geschrieben. War das ein Fehler ?
Es gab mit dieser Käuferin schon einige Probleme bzw Zwischenfälle.
Ich hatte ihn als bedingt reitbaren beisteller verkauft weil er rückenprobleme hatte und ich ihm damals nicht gerecht werden konnte . Laut Tierarzt sollte er 3 x wöchentlich longiert werden damit der Rücken aufgebaut Werden kann. Das habe ich auch in den Vertrag geschrieben das es eine Bedingung ist bevor man ihn reitet. Sie hat ihn sofort weiter geritten trotzdem er schmerzen hatte.. Dadurch hat er laut Klinik ein Magengeschwür bekommen und sie wollte das Geld von uns wieder haben weil wir ihr angeblich ein krankes Pferd verkauft haben ( laut Tierklinik lag das an ihrer Fütterung)
Dann haben wir gesagt wenn sie die Klinik bezahlt und sie das Pferd auslöst dann würden wir ihn zurück nehmen für den gleichen Kaufpreis ( weil es ihr Verschulden war) aber das wollte sie dann nicht ...
Und jetzt eine ganze Zeit später will die ihn ohne das sie uns Bescheid gegeben hat verkaufen ...
2 Antworten
Allerdings haben wir keine Vertragsstrafe hinein geschrieben. War das ein Fehler ?
Nein. Bzw., es würde auch nicht viel nützen, denn offenbar setzt sich die Dame nicht nur über sämtliche Absprachen hinweg, sondern auch über den mit euch geschlossenen Vertrag. Außerdem wäre sie euch gegenüber evtl. schadensersatzpflichtig, das ist ja schon Strafe genug.
Die Frage ist, welches Ziel ihr habt: eine Strafzahlung von ihr zu erhalten oder das Pferd? Es geht euch doch wohl um das Pferd und was da passiert (die Anbietung des Pferdes an einen Dritten oder Vierten), ist ein klarer Vertragsbruch.
Soweit ich beurteilen kann, habt ihr einen gültigen Vertrag mit Eintragung eines Vorverkaufsrechts abgeschlossen; auch die Frist ist i.O. (gesetzlich: 1 Woche, man kann aber auch andere Fristen setzen, die dann ebenfalls gültig sind). Das Vorkaufsrecht und das damit verbundene Angebot an euch umgeht sie, der Vertrag ist gebrochen. Die Tierarztkosten muss sie ohnehin bezahlen, denn sie war da ja schon Eigentümerin. Insofern müsst ihr ihr keinen "Deal" anbieten, sondern euer Vorkaufsrecht einklagen.
Ich persönlich würde das mit einem Anwalt für Vertragsrecht besprechen. Wenn du keine RSV hast: eine Erstberatung kostet nach meiner Erfahrung nicht über 100,--, wenn der Anwalt noch einen ´freundlichen´ Brief schreibt, vllt. 150,-- (richtet sich nach dem Streitwert). das macht meistens mehr ´Eindruck´, ist zielführender und bedeutet weniger Stress für dich.
Vllt. könnt ihr den Preis sogar noch mindern, denn ihr würdet ein ´beschädigtes´ Pferd zurückerhalten... Viel Glück!
moralisch ist das alles ohnehin verwerflich (sofern man/frau an dieser Stelle Empfindungen hat); wie weit die juristischen Auswirkungen gehen, mag dein Anwalt beurteilen.
Mir würde hier zunächst eine Klage wg. Vertragsbruchs einfallen, vllt. verbunden mit der Aufforderung zur Herausgabe der ´Sache´(was ein Pferd juristisch ist) entsprechend dem Vertrag und im weiteren eine Minderung des Kaufpreises, da die ´Sache´ (vorsätzlich und nachweislich über die Tierarztkosten) beschädigt wurde.
Zur Polizei kannst du nur gehen, wenn du Anzeige erstatten willst. Weswegen? Betrug? Ich halte hier die Polizei zunächst für die falsche Adresse, mit gebrochenem Vertragsrecht haben die nichts zu tun; sie würde eher einschreiten bzw. ermitteln, wenn du das Pferd als gestohlen melden würdest.
Aber dein Anwalt wird dir zu all dem was sagen können. Am Ende (also auch mit Anzeige) wirst du ihn ohnehin brauchen können. Oft bewirkt ein gepfefferter Brief von dieser Seite mehr und schneller.
Mehr Informationen wären nützlich.
Aus den Richtlinien:
Vollständige Frage mit Hintergrundinfos versehenDer Titel Deiner Frage ist ganz besonders wichtig: Je aussagekräftiger und klarer Deine Frage formuliert ist, desto mehr gute Antworten wirst Du erhalten. Achte daher darauf, dass Du immer eine vollständige Frage inklusive Fragezeichen formulierst! Jede Frage muss zusätzlich einen Erklärungstext (Details zur Frage) enthalten. Wenn Du hier zum Beispiel ein paar Hintergrundinfos reinschreibst, warum Du jetzt eine Antwort brauchst oder welche Art von Informationen Dir weiterhelfen, wirst Du auch hilfreiche Antworten bekommen.
Huch keine Ahnung wo mein Text gelandet ist ich versuche es gleich nochmal
Erstmal lieben Dank für dein Kommentar , ja ein absolut no go was sie da abzieht , habe auch den Verdacht das sie das öfters macht ( Platte Pferde kaufen, ein paar Monate behalten und arbeiten und dann verkaufen ) ich wüsste zu gerne in welchem Zustand sich sein Rücken jetzt befindet 😰Der arme Kerl...
Jetzt soll der angeblich L Dressur gehen obwohl ich ihn vorher nur Freizeit geritten bin und davor war er ein Rennpferd .. Da kann man sich ja schon denken was die mit dem getrieben haben muss ..
Aber nochmal zur anderen Sache , muss ich dann auch zur Polizei gehen ? Die Schnecke meldet sich nicht und macht auf taub . Ich werde morgen mal mit meinem Anwalt nochmal drüber schnacken ..