von zuhause rausgeschmissen was tun?

5 Antworten

Nun wollte ich wissen welche Hilfen ich erwarten kann von den Ämtern und zu welchem Amt ich am besten gehe ????

Kannst es beim Jobcenter versuchen; kannst es beim BAföG-Amt versuchen (damit kenne ich mich allerdings nicht aus); verweist dich deine Mutter der Wohnung, stellt das zumindest SGB II-rechtlich (ALg2) grundsätzlich einen Härtefall dar, der das Recht auf eine eigene Wohnung begründet.

Allerdings wirst du dich bei keiner staatlichen Stelle darauf berufen können, nichts von deinen Eltern zu wollen, wenn sie nocht unterhaltspflichtig sind.

Das heißt: man wird von dir erwarten, dass du deine Unterhaltsansprüche geltend machst und ggf. sogar mit einer Rechtswahrungsanzeige direkt auf deine Eltern zugehen.

Ich würde mir an deiner Stelle wirklich Hilfe vom Amt holen. Wenn das heißt (und das glaube ich bei dem Verdienst deiner Eltern-wobei ich nicht weiß, ob z. B. dein Vater noch jemand anderem unterhaltsverpflichtet ist), dass Unterhalt von deinen Eltern zu verlangen ist, musst du das ja vielleicht nicht selbst machen, womit das "Angekrochenkommen" schon mal flaschfällt. Deine Eltern sind dazu verpflichtet und der Staat ist nicht dafür da, bei Familienstreitigkeiten anstelle der unterhaltsverpflichteten Personen zu zahlen. Außerdem hast du einen Anspruch darauf! Wende dich am Besten mit all den Unterlagen, die du hast, ans Bafög-Amt (die können dir sagen, ob du Anspruch auf Bafög hättest und die prüfen auch den Unterhalt), ans Jugendamt (wegen Unterhalt) und wenn du erstmal nicht über die Runden kommst, an den Jobcenter- das ist der LETZTE "Zahler" in solchen Fällen. Das JC holt sich das Geld dann wieder zurück-teils über Erstattung durch das Bafög-Amt (falls die zuständig sind) z.B. oder von dir. Dort hast du unter Umständen auch die Möglichkeit, eine Erstausstattung für eine Wohnung zu bekommen (müsstest aber wohl die Möbel aus deinem Zimmer bei der Mutter mitnehmen). Von Irgendetwas musst du ja jetzt auch leben und wenn du dich kümmerst, helfen dir die Ämter auch! Das wird viel Arbeit und Rennerei, aber lohnt sich am Ende. Achja...denk ans Kindergeld! Stell unter Umständen einen Antrag auf Abzweigung auf dein Konto, da es dir später auch angerechnet wird. Was du ebenfalls im Auge haben solltest, ist deine Krankenversicherung.

Kinkud 
Fragesteller
 14.06.2012, 20:39

war beim Bafög amt irgendwie hat sich das nicht so gut angehört. Es hieß meine Eltern sind verpflichtet für mich bis zum 25 Lebensjahr zu sorgen normaler weise außer die Eltern verdienen ziemlich wenig dann könnte ich es bekommen oder wenn ich alleine Wohne min. 100 km von den Eltern entfernt. Hat sich alles nicht sehr prickelnd angehört. Hat mir aber ein haufen von Blättern mitgegeben ein Teil für mich der andere für meinen Vater und der andere stapel für meine Mutter. Dort müssen Sie alle Ihre Verdienste angeben etc.... und dann wird es berechnet ob ich auf Bafög recht habe oder nicht. Aber so wie sich das angehört hat eher nicht. Aber naja ein Versuch ist das wert.

kratzi1983  16.06.2012, 14:47
@Kinkud

eben! so sehe ich das auch! denn so zeigst du deinen eltern auch, dass es dir ernst ist und du dich darum bemühst, auf eigenen beinen zu stehen! finde ich sehr erwachsen und gut von dir! und selbst wenn es eine ablehnung wird, kannst du auf dem bescheid (so ist es mir in erinnerung) sehen, wieviel dir von deinen eltern jeweils als unterhalt zusteht.

Falls Du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, sind die Eltern unterhaltspflichtig. Egal ob Bafög oder SGB II werden deine Eltern herangezogen. Dein Problem, wie lange wird es wohl dauern, bis die Frage geklärt ist und deine Eltern zahlen. Ich würde mich beim Bafögamt, sowie beim Jobcenter melden. Weiterhin würde ich das Jugendamt kontaktiern, möglicherweise sogar das Sozialamt. Es geht jetzt erst einmal darum, dass du solange versorgt bist, bis die Frage wer zuständig für die Zahlungen ist.

Vielleicht kannst Du auch einmal bei Pro Familia anfragen, die haben mit solchen Fällen mit Sicherheit Erfahrung und kennen auch die SachbearbeiterInnen in den einzelnen Stellen.

Das nächste Problem ist Wohngeld was wisst ihr darüber ??

Zum BAföG:

"Zurzeit besuche ich die Schule ( kaufmännisches BK 1) habe also noch 1 Jahr vor mir"

Was heißt das bitte? Welches Ziel? Welcher Abschluss? Welche Zugangsvoraussetzungen?

Sorry. Das BAföG gilt zwar bundesweit, aber die Schulsysteme sind unterschiedlich in den einzelnen Ländern.

Falls BAföG, dann sicher nicht elternunabhängig. Bei den von Dir genannten Zahlen spricht einiges dafür, dass höhere Unterhaltsbeträge auf den Bedarf angerechnet werden könnten.

Soweit Unterhaltszahlungen dann ausbleiben, kannst Du Dir mit einem Vorausleistungsantrag behelfen; dann holt sich das Amt den Unterhalt von den Eltern.

Bei ausbleibendem Unterhalt kannst Du nach meinem Wissen auch das Kindergeld an Dich abzweigen lassen (oder s.ä.).

Kinkud 
Fragesteller
 14.06.2012, 20:26

habe noch ein Jahr im BK 2 dann nach habe ich die Fachhochschulreife

Steeler  14.06.2012, 22:29
@Kinkud

Nicht sehr informativ ...

Wenn überhaupt förderungsfähig nach dem BAföG, dann allenfalls als nicht berufsqualifizierende Berufsfachschulklasse. Spricht viel dafür, dass es dann eine Ablehnung nach § 2 Abs. 1a BAföG geben würde, weil die auswärtige Unterbringung nicht aus ausbildungsbedingten Gründen erfolgte, so dass grundsätzlich HartzIV-Ansprüche bestehen dürften.

Den BAföG-Antrag solltest aber schon wegen HartzIV stellen.