Von Vollzeit zu Teilzeit wechseln ohne, dass ein "Zwangsgrund" besteht?

5 Antworten

Wenn die Voraussetzungen für eine Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz gegeben sind, hast Du einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Dazu musst Du dem AG keinen Grund angeben.

Wenn Du unbedingt etwas sagen "willst", kannst Du dem AG ja mitteilen, dass Du aus privaten Gründen, die Du nicht näher erläutern willst, eine Reduzierung der Arbeitszeit möchtest.

Seit diesem Jahr hast Du u.U. sogar den Ansruch auf "Brückenteilzeit". Die kann zwischen einem und fünf Jahren beantragt werden. Der AG muss sie, sollten die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, genehmigen und Du hast anschließend wieder Anspruch auf Deinen Vollzeitjob.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  03.01.2019, 12:53

Weißt du auch wie sich das ganze verhält, wenn man noch in der Probezeit ist und nach der Probezeit bei der Übernahme ein neuer Vertrag aufgesetzt werden würde? Kann man von einer Vollzeit-Probezeit in eine Teilzeit-Unbefristet gehen?

Denn wenn der Vertrag ja eh neu geschrieben wird, dann könnte man diesen doch "einfach auf einem Weg" anpassen, sofern die geringere Zeit für den Betrieb umsetzbar ist, oder?

Hexle2  03.01.2019, 13:24
@verreisterNutzer

Wenn Du noch in der Probezeit bist, wirst Du wohl noch keine sechs Monate im Betrieb arbeiten.

Ich rate Dir ab, jetzt mit Deinem AG über eine Reduzierung der Arbeitszeit zu sprechen, da der Anspruch nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz zur Reduzierung der Arbeitszeit erst nach sechs Monaten besteht (Abs. 1).

Will Dein AG keine Teilzeitstelle für Dich, hätte er während der Probezeit kein Problem Dich zu kündigen und könnte einen anderen AN einstellen, der Vollzeit arbeiten möchte.

Du brauchst es nicht zu begründen. Ein Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (Anzahl der Beschäftigten) und der Wunsch muss fristgerecht (3 Monate vor Antritt) geäußert werden.

verreisterNutzer  03.01.2019, 12:28

Also wenn ich bereits beschäftigt bin, kann ich ihn beantragen und bei einer Genehmigung würde es nach 3 Monaten in Kraft treten?

DasNeueProfil  03.01.2019, 12:30
@verreisterNutzer

Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Der AG kann ablehnen, muss dies allerdings begründen.

Familiengerd  03.01.2019, 14:28
@DasNeueProfil
Der AG kann ablehnen

Das darf er nicht, wenn die Bedingungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 8 "Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" erfüllt sind!

Es ist deine Entscheidung und sofern die Möglichkeit besteht Stunden zu reduzieren (das ist dann seine Entscheidung ob das mit deinem Arbeitsplatz und dem Arbeitspensum zu vereinbaren ist) dann musst du das vor deinem Arbeitgeber nicht rechtfertigen.

wenn du es dir finanziell leisten kannst, brauchst du keinen grund angeben

für einen solchen Antrag muss man keinen Grund angeben. Aber der Arbeitgeber muss dem Teilzeitantrag auch nicht nachkommen.

verreisterNutzer  03.01.2019, 12:27

Hmm ok. Aber auch wenn das theoretisch stimmt wäre es doch komisch beim gut bekannten Arbeitgeber soetwas komplett ohne einen Grund zu erwähnen zu beantragen? Und die Angabe eines Grundes spielt doch sicher auch eine Rolle dabei ob sich dafür oder dagegen entschieden wird, oder?

Sanja2  03.01.2019, 12:30
@verreisterNutzer

Na ja, wenn der Grund ist das man die schwerkranke Mutter pflegen muss dann wird das natürlich eher ermöglicht selbst wenn es dem AG grade nicht passt als wenn der Grund ist das man seinem Hobby nachgehen will.

verreisterNutzer  03.01.2019, 12:33
@Sanja2

Deswegen. Auch wenn ich es nicht begründen muss hätte ich bei gar keiner Begründung das Gefühl als würde ich irgendeine Geheimnistuerei begehen.

Familiengerd  03.01.2019, 14:26
Aber der Arbeitgeber muss dem Teilzeitantrag auch nicht nachkommen.

Doch, das muss der Arbeitgeber!

Es besteht ein Rechtsanspruch unter den Bedingungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 8 "Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit"!

Sanja2  03.01.2019, 15:39
@Familiengerd

"soweit betriebliche Gründe nicht entgegensprechen"

betriebliche Gründe finden sich immer wenn man nicht will, bzw. sind sie einfach vorhanden.

Familiengerd  03.01.2019, 17:02
@Sanja2

Im Streitfall - wenn man es denn dazu kommen lassen will - muss der Arbeitgeber das Vorliegen solcher betrieblichen Gründe beweisen; bloßes behaupten reicht nicht aus!!