Von Fußgänger auf der Straße angehalten?
Hallo,
am abend haben zwei Passanten, als ich auf dem Motorrad war die Straße blockiert sodass ich abbremsen musste. Daraufhin hat mich der eine der beiden am pullover gepackt und gesagt, dass wenn ich noch einmal so schnell fahre (was nicht stimmt) es riesigen Ärger mit ihm geben wird. Er war agressiv und meiner Meinung nach auch angetrunken, bei dem zweiten Mann weiß ich es nicht. Die beiden wollten mein Kennzeichen aufschreiben und sobald Platz war bin ich sofort weggefahren, weil mir das alles zu gefährlich wurde. Daraufhin haben sie eine Anzeige bei der Polizei erstellt, dass ich ihnen den stinkefinger gezeigt habe was keinesfalls stimmt. Was kann ich nun tun? Eine Gegenanzeige?
9 Antworten
Sie haben dich gezwungen, anzuhalten? Dann haben sie dich tätlich angegriffen? Ker, in deren Haut möchte ich nicht stecken. Da sie dich angezeigt haben, hast du auch automatische deren Adresse.
Mein Weg wäre direkt zur Polizei. Nötigung, vielleicht gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr fallen mir da ad-hoc ein. Da können sich die vermeintlichen Verkehrsberuhiger warm anziehen.
Also heute wegen nötigung angezeigt. Es hat sich herausgestellt, dass nur einer der Männer zur Polizei gegangen ist und gemeint hat er wäre alleine gewesen was natürlich quatsch ist. Wieso sollte hat den anderen nicht erwähnt was denkt ihr?
Dich zum Bremsen zu zwingen ist Nötigung und evtl noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Je nach dem, was sonst noch so gefallen ist, auch Beleidigung und Bedrohung. Das sind die auf jeden Fall schlimmer dran als Du mit Deinem (angeblichen) Stinkefinger und dem (angeblich) zu schnell fahren. (sonderlich schnell kannst Du ja nicht gewesen sein, wenn die Dich vom Moped ziehn konnten)
Wenn die die Anzeige tatsächlich aufgegeben haben, wunderts mich, dass die Polizei da nicht mal nachgehakt hat. Nötigung ist kein Antragsdelikt, das heißt, die "Gegenanzeige" läuft in dem Moment, in dem Du der Polizei davon erzählst, was die Typen gemacht haben.
Grundsätzlich dürfen Normalbürger natürlich keinen Verkehrsteilnehmer anhalten, aber da du in deren Augen eine Gefahr dargestellt hast, war das schon wieder statthaft. Beim Stinkefinger steht es 2 gegen einen und da es irgendwie konkludent erscheint, würde den beiden wohl auch geglaubt. Warte mal ab, was von der Polizei kommt.
Aussage gegen Aussage bringt nie jemanden was. Besser wäre es aber wenn du irgendeinen Freund hast der zur Not bestätigen kann dass er dabei war. denn er hatte auch einen Zeugen also unbedingt auf deiner Aussage reinschreiben dass irgendein Freund hinter dir gefahren ist
Hallo.
Sollten die Anzeige gemacht haben, wären die sofort zu dir nach Hause gekommen.
Mach dir keine Sorgen.