Von Frau verlassen muß ich Unterhalt zahlen?

11 Antworten

Da die Kinder aus dem haus sind brauchst du nichts zahlen und bezahle keine Rechnungen die deiner Frau betreffen das soll die alleine , da ihr euch sowieso einen Anwalt holt ist es ratsam wenn du das alles mit dem Anwalt besprichst und er bringt das auf die Reihe. Alles das was ihr in der Ehe erwirtschaftet habt wird durch2 geteilt somit auch die Schulden, wenn nötig muss deine ExFrau auch mehr arbeiten gehen.

Wie gesagt zu einem Anwalt müsst Ihr,

Solange sie weniger wie Du verdient, die Kinder betreut, nicht wieder verheiratet ist, wird das wohl der Fall sein, ja.

Und auch für die Kinder bis zumindestens zum 27. Lebensjahr.

lilli2007  18.07.2011, 08:59

schon wieder so ein Unsinn

Bis zu einer Scheidung kann sie in jedem Fall Unterhalt verlangen. Nach einer Scheidung kommt Unterhalt regelmäßig nur noch dann in Betracht, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. Wenn die Frau also wegen der Kindererziehung dauerhaft zu Hause war und deshalb keine Karriere machen konnte, rechtfertigt so etwas einen dauerhaften Unterhaltsanspruch. Dieser ist allerdings dann verwirkt, wenn sie in einer "verfestigten" eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn das Zusammenleben 2-3 Jahre andauert oder gemeinsamer Immobilienbesitz oder gemeinsame Kinder bestehen.

Aber bereits vom ersten Tag des Zusammenlebens mit einem neuen Partner muß die Frau sich die sogenannte "Haushaltsersparnis" anrechnen lassen, die dadurch entsteht, daß sie nicht mehr alleine wirtschaften muß.

Hier hilft nur eine Beratung durch einen Fachanwalt. Das betrifft zum einen den möglichen Unterhalt und zum anderen den Kredit und die Rechnungen der Versandhäuser. Laufen die Rechnungen der Versandhäuser auf den Namen deiner Ex-Frau, dann würde ich die Zahlungen sofort einstellen. Dem Versandhaus Anschrift deiner Ex-Frau mitteilen und die sollen sich dann das Geld bei ihr holen. Wenn du einen Kredit weiter bezahlst, werden diese Aufwendungen später bei der Vermögensverteilung oder anderer Ansprüche, berücksichtigt.

Schulden werden bei der Berechnung des angemessenen Unterhalts beruecksichtigt, insb. wenn es Schulden aus der Zeit der Ehe sind.

Auf Basis Ihrer Angaben spricht nichts dagegen, dass sie Anspruch hat. Ihre Kinder haben aber Vorrang (Studium, Ausbildung, ...).

Am Besten mal zu einem Anwalt...