Von der Bank verarscht?Haus?

12 Antworten

Die Bank rechnet hoch, was für Zinserträge sie mit dem Darlehn noch bis zum Ende der Zinsbindungsfrist erzielt hätte und zieht davon das ab, was sie bei Neuausleihung des Geldes bis zum selben Zeitpunkt verdienen könnte. Die Differenz über die ganze Restlaufzeit stellt sie Euch als Schadensersatz in Rechnung.

Allerdings habt ihr die Möglichkeit, wenn die Zinsbindung länger als 10 Jahre vereinbart war, nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu kommen - es sei denn, ihr befindet Euch bereits in einer Anschlussfinanzierung, bzw. habt eine neue Zinsbindung vereinbart. Dann beginnen die 10 Jahre wierder von vorn.

Wahrscheinlich hast Du 2012 eine neue Bindungsfrist von 10 Jahren unterschrieben und jetzt vergessen zu erwähnen. die Summe würde bei 6 Jahren Restlaufzeit so in etwa passen.

Ihr habt 1.300,- mtl. bezahlt, also 15.600,- p. A., somit in 14,5 Jahren  226.200,- für Zins und Tilgung.

Um es nachzurechnen bräcuhte man den Zinssatz. Ausserdem wäre die Frage, wann wurde der Kredit zuletzt verlängert, also wann war die erste Zinsfestschreibung ausgelaufen und wurde neu vereinbart?

Gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 könntet Ihr nach 10 Jahren kündigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wenn Ihr zuerst eine Festschreibung auf 10 Jahren hattet und habt um 10 Jahre verlängert, könnte nun für 5,5 Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Dafür erscheint mir die Summe aber ziemlich hoch, auch wenn der Zins in den letzten Jahren ja nochmal gefallen ist.

Wendet Euch an:

https://bankenverband.de/was-wir-tun/ombudsmann/

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist zwar rechtens, aber sie darf nur gewisse Höhe betragen um zulässig zu sein. Wenn ihr Zweifel habt, wendet euch besser an eine Verbraucherschutzorganisation und lasst die Zahlen prüfen.

https://www.test.de/Abloesung-Baukredit-So-hoch-darf-die-Vorfaelligkeitsentschaedigung-sein-1159358-0/

Schnurzelpuh 
Fragesteller
 04.05.2017, 13:22

ICh glaube das ist die beste Idee, das mal prüfen zu lassen.

qugart  04.05.2017, 13:27

Je nach Zinsbindung passt hier auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Es sind ja rund 64.000 Euro.

Was ist das für ein Darlehen ? Reines Annuitätendarlehen, oder welche Konstruktion ?

Der abgeschlossene Zinssatz beträgt mit den Angaben bei einem Annuitätendarlehen ca. 5,5%. Wenn es kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt, kann die Bank die VFE praktisch beliebig festlegen. Kommt alles ungefähr hin.  Kommt aber sicherlich drauf an, welche genaue Konstruktion das jetzt ist.

Nur bei einem gesetzlichen Kündigungsrecht muss die Bank die Vorfälligkeit nach den gesetzlichen Vorgaben berechnen: Dann kommt es im wesentlichen darauf an, welcher Zinssatz vereinbart worden ist, und vor allen Dingen auf die Restlaufzeit.

Der alternative Zinssatz zur Berechnung der vorfälligkeit liegt derzeit grob in der Grössenordnung von 0 %. Die   gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung kann man also grob abschätzen., indem man die Nominalwerte der noch vertraglich vereinbarten Ratenzahlungen addiert. Summe der raten minus derzeitige Restschuld = gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung.