Von Campingplatz wegen randalismus verwiesen werden.

5 Antworten

Es wird Bestimmungen und eine Platzordnung geben. Verweisen kann er eigentlich nur die Person, die sich daneben benommen hat. Dazu kann natürlich auch eine Art passive Mittäterschaft gehören.

Naja... sofern keine Reservierung vorlag, sondern nur eine "Ich übernachte ab jetzt 6 Tage hier" - Vereinbarung, sollte dir der Betreiber das Geld wegen Nichtinanspruchname teilweise, oder ganz zurücküberweisen.(Für die restlichen Tage)

Abzüglich ggf. Kaution und Unkosten.

da ihr für sechs tage bezahlt habt , jeodch nur eine nacht in anspruch genommen habt, müsste der Besitzer auch das Geld zurück zahlen.

Da er den platz noch anders vermieten kann und dadurch kein verlust macht habt ihr das recht das geld wieder zu bekommen.

also so sehe ich die ganze sache.

Wie die beiden das untereinander regeln, ist den ihr Bier ...

aber der Platzbetreiber hat lediglich sein Hausrecht wahrgenommen, das die beiden vom Platz geflogen ist, ist ihre Schuld, sie haben sich nicht an die Platzordnung gehalten - daher braucht der Platzbetreiber auch nichts erstatten, denn wenn sie sich benommen hätten, hätten sie ja die vollen Tage auf dem Platz verbringen dürfen ...

Aus meiner Sicht ist das Eigentor-Fall ... sorry...

Schrottplatz24 
Fragesteller
 23.05.2012, 00:54

Quatsch, das steht so aber nicht in der AGB!

Cerealie  23.05.2012, 00:55
@Schrottplatz24

In den AGB muss nicht drinstehen:

Vandalismus ist hier verboten ... und die Nachtruhe steht garantiert in der Platzordnung - das wäre der erste Platz, auf dem das nicht geregelt ist

der betreiber wird zurückzahlen