Vom Partner getrennt (Bedarfsgemeinschaft + ALG2) - bekomme ich weiterhin Leistungen?!

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Wenn du auch als Mieter im Mietvertrag stehst,wird es nicht einfach für dich,da alleine raus zu kommen !

Denn normalerweise geht das nur,wenn alle die den Mietvertrag unterschrieben haben,diesen auch kündigen. Es könnte auch eine Auflösung des Mietvertrages geben,wenn der / die Mitbewohner und der Vermieter damit einverstanden sind,das müsste dann schriftlich festgehalten werden.

Solange das nicht passiert ist,haftest du für alle Unkosten und Schäden,die in der Wohnung auch in deiner Abwesenheit auflaufen.

Was deine Leistungen angeht,wenn du freiwillig zurück zu deinen Eltern gehst,könnte es mau aussehen,wenn du noch keine 25 bist und somit deine eigene BG - in der Wohnung der Eltern bilden würdest.

Denn erst ab da sind dir deine Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und du kannst selber einen Antrag auf ALG - 2 stellen,unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Du hättest aus der Wohnung der EX - Freundin heraus einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen sollen,wegen der Trennung,da hättest du deine Leistungen auch weiter bekommen,evtl. sogar den vollen Regelsatz ( wenn ihr bis jetzt nur 353 € bekommen habt ) von 391 €.

Dazu hättest du eine schriftliche Veränderungsmitteilung ans Jobcenter geschickt,das du dich von deiner Freundin getrennt hast.

chemo1911 
Fragesteller
 21.04.2014, 14:33

Ich bin Ü25, der Vermieter sagte, solange alles gezahlt wird kann ich sofort aus dem Vertrag raus. Bleibt nur zu hoffen, dass ich mindestens für Fixkosten (Handyrechnung, KFZ-Vers.) etwas vom Regelsatz gezahlt bekomme. Ich kann ab 1.5 sehr wahrscheinlich wieder arbeiten gehen, und dann wäre das hinfällig aber bis dahin stünde noch ein Monat aus, denn Lohn kommt ja nach und nicht vor dem Monat.

isomatte  21.04.2014, 15:29
@chemo1911

Wenn du über 25 bist,stellst du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - dar !

Das bedeutet,du kannst unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern einen Antrag auf ALG - 2 stellen und auch Leistungen beziehen.

Deinen Regelsatz von 391 € bekommst du dann auf jeden Fall.wenn du sonst keine Einnahmen hast.

Kosten für Unterkunft und Heizung,bekommst du nur,wenn diese auch tatsächlich an die Eltern gezahlt werden müssen,Nachweise sind erforderlich.

Selbst wenn du im Mai wieder eine Beschäftigung aufnehmen kannst,steht dir zumindest der Regelsatz auch für Mai noch zu.

Denn solange du deinen ersten Verdienst nicht auf dem Konto hast,giltst du als hilfebedürftig und dir stehen die Leistungen zu.

Bekommst du deinen ersten Lohn erst im Juni ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto gezahlt,musst du für Mai nichts zurück zahlen,dann stünde dir sogar für den Juni noch mal ALG - 2 zu.

Nur wenn du schon im Mai Lohn bekommst,dann wird dieser auf die Mai Leistung angerechnet,spätestens im Folgemonat.

Würdest du also dann erst im Juni Geld bekommen,dann musst du eine Einkommensbescheinigung auf dem Jobcenter einreichen,dann wird dein Leistungsanspruch abschließend für den Juni berechnet.

Wenn du dann also nur deine 391 € Regelsatz bekommen hast,müsstest du diese dann in voller Höhe zurück zahlen,wenn du nach dem Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,noch so viel anrechenbares Einkommen hast,das du diese 391 € praktisch doppelt hättest,also 782 € anrechenbares Netto.

Würdest du nur 500 € anrechenbares Netto haben und dein Bedarf lag aber bei diesen 391 € Regelsatz,dann hättest du 109 € zu unrecht erhalten und diese müssten dann zurück gezahlt werden.

isomatte  21.04.2014, 15:32
@chemo1911

Selbst wenn die Wohnung für die EX - jetzt zu groß ist,muss das Jobcenter für 6 Monate auch weiterhin die unangemessenen Kosten zahlen,diese Übergangsfrist beginnt aber erst nach der schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung an zu laufen !

Danach werden nur noch die angemessenen Kosten gezahlt,entweder sie zieht dann aus oder trägt die Differenz selber.

Theoretisch bekommst du die Leistungen ja so weiter. Wenn du dem Arbeitsamt mitteilst das du zu deinen Eltern ziehst, dann wirst du wohl nicht mehr viel erhalten. Zahlt denn das Arbeitsamt die Miete direkt an die Hausveraltung? Sonst mache doch einfach einen Nachsendeantrag? Vielleicht renkt es sich ja wieder ein und du hast umsonst alles umgestellt.

Deine Freundin muss den Auszug mitteilen und erhält dann ggf. vom Amt die volle Miete.

Du musst den Umzug ebenfalls mitteilen und erhältst dann die Miete, die du bei deinen Eltern zahlen musst.

Aus dem Mietvertrag kommst du nicht ohne Weiteres alleine raus; entweder müsst ihr zusammen kündigen oder du musst dich rausklagen; letztlich kann der Vermiter entscheiden, von wem er sich die Miete holt, wenn es Zahlungsprobleme gibt.

Also unbedingt zum Mieterverein.