Vom Jobcenter erwischt?

14 Antworten

Schade sie hätte den Job angeben können.Man wird belohnt vom JC wenn man dazu verdient.Gibt man vorher und während des Bezuges alles üner den Job an,z.B.450 eure darf man 200 euro behalten.Bei einem Sommerjob durfte von 900 euro in 2 Monaten 400 Euro behalten werden.Diese 500 werden als Ratenzahlung einbehalten.Aber die Arbeit wird angekündigt und ein Arbeitsvertrag vorgelegt.Sozialabgaben wurden von der Fa.bezahlt.usw.Steuern natürlich auch.Denn wer nimmt muß auch geben.

Es hat nichts mit "Moralapostelei'" zu tun, wenn dir hier vor Augen geführt wird, dass deine Mutter Betrug begangen hat. Das ist eine Straftat, die sicherlich auch strafrechtlich geahndet wird - und das selbstverständlich vollkommen zu Recht! Der Steuerzahler hilft mit Hartz4 BEDÜRFTIGEN, aber keinen Betrügern.

wird ihr der komplette verdienst abgezogen?

Das Einkommen wird nach §§ 11 - 11b SGB II auf den Bedarf angerechnet und die nächste Auszahlung um besagte Summe gekürzt.

Deine Mutter hat sich strafbar gemacht (§ 263 StGB).

Das Jobcenter wird also Strafanzeige wegen Betrugs stellen und deine Mutter wird einen Strafbefehl seitens der Staatsanwaltschaft bekommen mit der Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe.

Gegen den Strafbefehl kann sie Einspruch einlegen, dann kommt es vor dem Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung. Für das Vergehen besteht kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

In der mündlichen Verhandlung kann sie zum Vorwurf Stellung nehmen oder schweigen. Das Urteil kann vom Strafbefehl zu ihren Gunsten oder ihren Lasten abweichen. Gegen das Urteil gibt es das Rechtsmittel der Berufung oder Revision. Ggf. ist eine Einstellung gegen Auflagen möglich.

Die Geldstrafe zzgl. der 70,- € Verfahrenskosten pro Instanz müsste sie bezahlen, ggf. ist Ratenzahlung möglich.

Ist sie zahlungsunfähig muss sie die Geldstrafe ersatzweise in Haft absitzen (1 TS = 1 Tag Haft) oder kann soziale unvegütete Arbeit leisten (6 h = 1 TS).

Ist ein Empfänger von ALG II in einem Minijob sind 160€ anrechnungsfrei, WENN man den Minijob angegeben hat.

Allerdings ist dies kein "Erschleichen von Leistungen", wie hier zu lesen ist, sondern schlicht der Straftatbestand des Betrugs i.S.v §263 StGB erfüllt. Das Jobcenter kann daraufhin die Leistung komplett einstellen und den gesamten Lohn aus dem rechtswidrig nicht angegebenen Minijob anrechnen.

Ggf. ist mit Strafanzeige zu rechnen nebst einer Rückforderung seitens des Jobcenters.