Vom Ehemann trennen, Arbeitslosengeld 1, bezahlt die Arge meine neue Wohnung?

8 Antworten

Was du von deinem noch Mann haben möchtest oder nicht interessiert keinen,wenn er nach Prüfung seines Einkommens und der individuellen Situation als leistungsfähig gilt,dann hast du vorrangig deinen dir zustehenden Trennungsunterhalt zu fordern !

Staatliche Hilfe würdest du nur dann bekommen,wenn du diesen Anspruch auch geltend machst,deine Forderung an deinen noch Mann kannst du auch ans Jobcenter abtreten,dann gehen sie in Vorleistung und holen sich wieder was du bekommen hast bzw.was es von ihm zu holen gibt.

Wenn du 800 € ALG - 1 hast und eine Wohnung bekommst,auf die du dann auch gemeldet bist,dann kannst du normalerweise erst einmal Wohngeld beantragen,du musst nur ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll erreichen.

Das wären als Single derzeit min.409 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag den du für den normalen Haushaltsstrom zahlen musst ),dass ergibt dann deinen Bedarf und davon bräuchtest du für das Wohngeld min.80 %.

Könntest du für deine Wohnung keine Kaution aufbringen und brauchst auch Hilfe für die Erstausstattung der Wohnung,dann solltest du gleich beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen,aber wie gesagt,es wird dann auf jeden Fall geprüft in wie weit er leistungsfähig ist und erst mal Trennungsunterhalt zahlen müsste.

Dein ALG - 1 würde auch fast vollständig auf deinen ALG - 2 Bedarf angerechnet,wenn du kein KFZ - hast,keine staatlich geförderte Altersvorsorge ( z.B. Riester Rente ) oder andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen,dann könntest du von deinen ca. 800 € ALG - 1 nur eine 30 € Versicherungspauschale absetzen.

Es blieben dann also um die 770 € an anrechenbarem Einkommen übrig und wenn du deinen Bedarf nach dem SGB - ll damit + Wohngeld decken könntest,dann würde dein ALG - 2 Antrag sicher erst einmal abgelehnt,aber wenn du dir gar keine Wohnung leisten kannst,dann sieht es da erst einmal anders aus,dann muss dir bei Bedürftigkeit erst einmal geholfen werden.

Bei der Suche nach einer Wohnung solltest du dich gleich an die Richtlinien der Angemessenheit nach dem SGB - ll halten,dazu kannst du im Internet mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und den Namen der Stadt in der du dann wohnst.

Wenn du staatliche Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, dann wirst du diese nur bekommen, wenn du auch bedürftig bist.

Das Arbeitsamt übernimmt keine Wohnungskosten, das macht nur das Jobcenter bei ALG II.

Das wird dahingehend geprüft, ob dein Mann dir nicht Trennungsunterhalt leisten müsste. Wenn ja und du ihn nicht in Anspruch nimmst, dann kannst du auch keine Hilfe bekommen. Du machst dich damit arm, wo du es nicht sein müsstest- und ich möchte deinen Stolz nicht mit meinen Steuergeldern subventionieren.

Menschlich kann ich es verstehen- aber wo käme der Staat dann hin, wenn alls nur nach ihrem Stolz handeln könnten?

EstherNele  05.09.2017, 10:40

und ich möchte deinen Stolz nicht mit meinen Steuergeldern subventionieren.

Gute Antwort. Genau so !!!     3 DH!
 

melde dich zunächst von deiner alten anschrift ab.

gib entweder die anschrift an, unter  der du jz lebst,oder gib keine anschrift an.

das geht auff dem einwohnermeldeamt.


dfie wohnung kpl. bezahlt das amt nur bei alg2.

du kannst aber wohngeld beantragen bei der wohngeldstelle der stadtverwaltung.

den wohngeldantrag gibt es auch online als .pdf.

ich hab zb. 819,- einkommen und zahle 309,- kaltmiete.

da erhalte ich 83,- wohngeld.


natürlich steht dir trennungsunterhalt zu.

suche dazu zunächst bitte deine rechtsanwältin auf.

deinem mann steht ein selbtbehalt von aktuell 1.120,- zu, alles andere darüber kannst du pfänden.


bevior dir das amt was bezahlt, musst du leider zunächst deinen mann in anspruch nehmen, da sozialhilfe immer nachrangig ist,


und ehegatten sich zum gegenseitigen unterhalt verpflichtet sind.


LiselotteHerz  05.09.2017, 10:09

Wenn sie aus Anstand von ihm kein Geld möchte, da offensichtlich gemeinsame Schulden bestehen, wird sie wohl kaum einen Teil seines Gehaltes pfänden lassen.

claudialeitert  05.09.2017, 13:50

1200 euro gegenüber ehepartner .

isomatte  05.09.2017, 14:56
@claudialeitert

Nicht nur gegenüber dem Ehepartner,diese derzeit 1200 € gelten auch beim Betreuungsunterhalt und da muss man nicht verheiratet sein bzw.gewesen sein !

isomatte  05.09.2017, 15:13

Der Selbstbehalt bei Trennung / Betreuungsunterhalt liegt derzeit bei 1200 € Netto pro Monat !

Bei 819 € Nettoeinkommen solltest du um die 1040 € Brutto haben und wenn deine Kaltmiete inkl.Betriebskosten bei 309 € liegt,dann sollte die Warmmiete bei min.350 € pro Monat liegen.

Du bekommst 83 € Wohngeld !

Als Single würden dir derzeit nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) vom Jobcenter 409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zustehen und dazu käme deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von angenommen min.350 €.

Dann würde dein Bedarf  bei min.759 € liegen.

Auf deine angenommenen 1040 € Brutto stünde dir ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 288 € zu,dieser würde dann theoretisch von deinen 819 € Nettoeinkommen abgezogen.

Hier blieben dann nur noch max.531 € anrechenbares Erwerbseinkommen + deine 83 € Wohngeld kommst du dann auf etwa 614 € und bei einem Bedarf von min.759 € pro Monat machst du jeden Monat ein Minus von min.145 € gegenüber dem Wohngeld.

Wenn du ALG - 2 als Aufstockung bekommen würdest,dann hättest du auch noch andere Vorteile,müsstest z.B. keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen,da würdest du eine Befreiung bekommen und auch eine evtl.Nachzahlung von Betriebskosten die die KDU - betreffen würde wird auf formlosen Antrag übernommen.

Das nur mal so nebenbei.

Solange Dein Mann gut verdient, wird er als erstes zur Kasse gebeten. Wenn Ihr Euch überschuldet habt, dann muss er das belegen, dass er wegen Rückzahlungen nicht in der Lage ist, Dir Unterhalt zu zahlen.

Und erst dann kannst Du einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.

lg Lilo

EstherNele  05.09.2017, 10:57

Wenn Ihr Euch überschuldet habt, dann muss er das belegen, dass er wegen Rückzahlungen nicht in der Lage ist, Dir Unterhalt zu zahlen.

Nein - dann muss er mit den Gläubigern verhandeln, damit er entweder mit de Raten runtergeht oder für eine Weile aussetzt.

Wenn ich meine eigenen Schulden/ Verbindlichkeiten  voranstelle und meinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkomme, sondern der Unterhalt Fordernde lebt dann von Sozialleistungen / Steuergeldern, dann drücke ich indirekt dem Steuerzahler meine Schulden aufs Auge.
Und an der Stelle wird schon klar, dass es genauso nicht geht ...

... Ich soll Unterhalt zahlen ??? Dann kauf ich mir doch schnell ein Auto auf Finanzierung, vereinbare extra große Monatsraten ..."Oh - sorry, kein Geld mehr da" .

Dass die Arbeitsagentur dir eine Wohnung bezahlt - keine Chance.

Du könntest Wohngeld beantragen, wenn du eine neue Wohnung hast.

Aber auch die werden fragen, welches gesamte Einkommen du hast - und das ist nun mal ALG 1 und der Anspruch auf Trennungsunterhalt  (falls dein Mann mehr verdient als den Selbstbehalt).

Das funktioniert eben nicht - auf ein gesetzlich zustehendes Einkommen verzichten, um jemanden zu schonen und dafür vom Steuerzahler Geld nehmen.

Richtig wäre: Trennungsunterhalt berechnen lassen und verlangen und dann teilt ihr euch eure Verbindlichkeiten im Verhältnis eurer Einkommen und jeder trägt zum Schuldenabbau bei.