Vollzeit und nebenher Teilzeit?

2 Antworten

Da sprechen dogar 2 Punkte gegen. 1. Die Arbeitszeit pro Woche. In Ausnahmefällen darf zwar mal bis 60 Std, aber nur, wenn im Jahresdurchschnitt die Arbeitszeit nicht mehr als 48 Std pro Woche beträgt. 

Zum 2. Bei deinem TZ- Job hast du mehr als einen Minijob, und das heißt, dass du den auf Lohnsteuerkarte mit der Klasse 6 versteuern musst. Und dein Hauptjob läuft schätzungsweise auf LstKl 1. Da hast du bei beiden Jobs jede Menge Abzüge. 

Eig hättest du neben deinem HJ besser einen Minijob genommen, bei dem du 450€ verdienst/ der AG die 2% an Abzügen zahlt. LG

Alias69 
Fragesteller
 28.06.2016, 19:26

Ne ich hab Lohnsteuerkl. 3 ich weiss der wäre mit Lskl. 6 allerdings wären das immernoch mehr wie ein minijob weil dazu auch Provision kommen würde

Elfi96  28.06.2016, 19:29
@Alias69

Die Std verstoßen  dennoch gegen das Arbeitszeitgesetz. Kannst du nicht auf 13 Std/ Woche herunterschrauben?

Was spricht dagegen wenn ich das freiwillig machen möchte?

Das Arbeitszeitgesetz!

Egal ob Du freiwillig so viele Stunden arbeiten willst oder nicht. Der AG darf Dich so nicht arbeiten lassen. Er macht sich sonst strafbar.

Der Gesetzgeber sagt, gerade deshalb, dass ein AN seinem AG einen Nebenjob angeben muss. Hier geht es weniger darum dass der AG dies erlaubt als um die Einhaltung der Gesetze.

Es geht auch nicht nur um die maximal zulässige Wochenarbeitszeit, auch die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden muss eingehalten werden.