Vollmacht auf polnisch

2 Antworten

Nein. Ein Notar kann nichts beglaubigen, was er nicht versteht. Falls Du einen beeidigten Übersetzer suchst, empfehle ich http://krstext.com/. Es gibt auch im Internet ein Verzeichnis der so genannten Justizdolmetscher, in dem Du beeidigte Übersetzer bzw. Dolmetscher in jeder Stadt und für jede Sprachkombination finden kannst. Frag aber bei krsText nach. Sie helfen bei verschiedenen Sprachkombinationen. Gruß, P.

Ja, das geht. Der Notar beglaubigt nämlich nur deine Unterschrift. Was in der polnischen Vollmacht steht, ist relativ egal.

Der Beglaubigungsvermerk des Notars wird zwar sicherlich auf deutsch sein (es sei denn, du findest einen Notar, der auch polnisch kann), aber das scheint bei dir wohl kein Problem zu sein.

Alternativ könntest du den Notar auch bitten, einen englischen Beglaubigungsvermerk zu erstellen, damit es in Polen evtl. leichter für die Behörden o.Ä. ist? Englisch dürfte so ziemlich jeder Notar hinbekommen. ;) Nur so eine Idee...