Vollkasko versichert? Und mit dem Gutachten von der Eigenen Versicherung nicht zu Frieden?

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Du hast keinen Anspruch auf Neuteile. Lackieren ist völlig okay. Du wirst anschließend keinen Unterschied sehen.

Aber wenn du unbedingt willst, kannst du auf deine Kosten einen eigenen Gutachter beauftragen und anschließend die Versicherung verklagen. das ist aber sinnlos und Geldverschwendung.

Hallo,

grundsätzlich besteht in der Kaskoversicherung im Schadenfall ein Anspruch auf fachgerechte Reparatur. Dies kann im vorliegenden Fall durchaus u.a. durch Lackierarbeiten, etc. gegeben sein.

Ein Anspruch auf Neuteile besteht nur, wenn der Austausch die einzig fachgerechte Reparatur darstellt. Selbst dann muss sich der Versicherungskunde aber einen Abzug "neu für alt" gefallen lassen (außer in der Phase der Neupreisentschädigung, die je nach Versicherung i.d.R. für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 6 - 24 Monate gilt).

Viele Grüße

Loroth

Zunächst einmal müsstest du uns verraten was genau in dem Gutachten steht.

  • Wie viel Instandsetzungszeit ist bei den einzelnen Bauteilen aufgeführt?
  • Was steht zum Reifen und zur Felge im Gutachten?
  • Ist die Achsvermessung enthalten?
  • Was ist beim Spiegelgehäuse und Blende vorgesehen?

Du musst hierbei beachten, bei einem Kaskoschaden hast du nur Anspruch auf eine Reparatur im Umfang deines Versicherungsvertrages. Im Regelfall ist dabei z.B. das beilackieren (Oberflächenlack) der angrenzenden Bauteile nicht enthalten. Somit musst du dich darauf einstellen leichte Farbunterschiede je nach Lichteinfall deutlich zu erkennen. Desweiteren hast du mit dem Vertrag unterschrieben, dass deine Versicherung den Sachverständigen bestimmt, der den wirtschaftlichsten Reparaturweg festlegt. Wobei der wirtschaftlichste Reparaturweg nicht immer der technisch beste ist.

Wenn du mit dem Gutachten deiner Versicherung nicht einverstanden bist, dann kannst du das Sachverständigenverfahren einleiten. Dies ist in den AKB zu deinem Vertrag so vereinbart. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind grob gesagt in dem Anteil des Erfolges bzw. der Niederlage von den beiden Parteien zu tragen. Somit können hier beachtliche Kosten auf dich zukommen wenn du nicht zu 100 % gewinnst!