Verzichtserklärung an die ARGE - Konsequenzen?
Hallo, ich bin neu hier und hab gleich mal eine wichtige Frage: Ich hab vor ein paar Wochen eigentlich mehr oder weniger unfreiwillig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt und nun am 1. Februar einen Termin bei der ARGE. Ich möchte aber schnellstmöglich aus der Region hier umziehen und eine Verzichtserklärung an die momentan zuständige ARGE schicken, dass ich auf das ALG II verzichte. Falls ich aber nicht innerhalb der nächsten Wochen Arbeit finde, müsste ich dann am neuen Wohnort ja doch wieder Hartz IV beantragen. Ist es möglich, wenn ich bei der ARGE am alten Wohnort verzichtet habe, dann am neuen Wohnort doch welches zu beantragen?
Und hat ansonsten die Verzichtserklärung irgendwelche Konsequenzen auf meinen späteren Leistungsanspruch? Näheres beantworte ich gerne auf Nachfrage, ist etwas kompliziert. Freue mich auf Antworten!
6 Antworten
Eine Verzichtserklärung Ihrerseits ist unschädlich für künftige Anträge auf ALG 2 Leistungen.
Sie können jederzeit wieder einen Antrag auf ALG 2 Leistungen stellen.
Es gilt die Regelung des § 46 Absatz 1 SGB 1:
"Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.".
Peter Kleinsorge
hi, ich habe auch eine verzichtserklärung an die arge geschickt, da ich mit meinem freund zusammen ziehen werde. jedoch mit den worten: solange ich meinen lebensunterhalt aus eigenen mitteln bestreiten kann. lg
So lange du nicht auf die Idee kommst, dir den Umzug von der ARGE bezahlen zu lassen, ist denen das vollkommen egal. Wenn du weg bist, sind die dich los. Wenn du dich dann anderswo wieder arbeitslos melden musst, ist das eben so.
wenn du momentan kein ALG II benötigst geh hin & unterschreib eine Verzichtserklärung! darin steht ja dann nur, dass du áuf den Antrag den du am xx.xx.2009 gestellt verzichtest!
wennd u später bei der gleichen ARGE oder einer anderen, ganz egal, nochmals einen antrag stellst ist der Verzicht egal!
so siehts aus!
Nein, es müsste auch so gehen,d ass du eine brief schreibst mit betreff Verzicht und dann ein satz, Unterschrift, basta!
Glaube hier bist besser mit der Frage aufgehoben http://www.hartz4-forum.de/ Aber du kannst doch dein ALG 2 beziehen und dann umziehen sollte doch kein Problem sein also warum Verzichtserklärung ?
Danke schon mal, das hat mir gut geholfen! Mir wurde in der ARGE gesagt, dass ich auch einfach einen Brief hinschicken kann, in dem ich schreibe, dass ich auf ALG II verzichte. Ich muss also kein von der ARGE vorgegebenes Dokument ausfüllen, oder?