Verweigerung von toilettengang auf der arbeit?
Unsere Firma wurde aufgekauft und ich befinde mich in der lehre, seit 2 Wochen ist hier ein vorarbeiter der Firma die uns aufgekauft hat, er hat sich lautstark bei mir beschwert das ich 2 mal in 6 stunden etwas zu trinken aus dem Frühstücks raum geholt habe, und 2 mal auf Toilette war, drohte mit Abmahnung und Kündigung.und beleidigte mich. Gibt es nicht sowas wie Menschen rechte? Darf er uns abmahnen weil wir etwas zu trinken geholt haben und/ oder auf Toilette gehen?
10 Antworten
Dieser Vorarbeiter darf Dir den Toilettengang ganz bestimmt nicht verbieten. Der Toilettengang ist ein "Grundbedürfnis" das der AG nicht untersagen kann.
Mit den Getränken kann es sich schon anders verhalten. An vielen Arbeitsplätzen sind Getränke nicht erlaubt und wenn, oft nur Mineralwasser. Wenn man etwas trinken will, sollte man das dann nicht am Arbeitsplatz tun.
Welche Befugnisse hat denn dieser Vorarbeiter dass er mit Abmahnungen droht? Beleidigungen brauchst Du Dir auch nicht bieten zu lassen. Der "Herr" soll mal zeigen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage es hier Abmahnungen geben kann.
Rede mal mit Deinem Ausbilder/Arbeitgeber. Sollte es einen Betriebsrat oder gar eine JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) geben, wende Dich umgehend dorthin.
https://www.ahs-kanzlei.de/2014/toilette-arbeitszeit/
Bei Euch läuft wohl einiges "quer".
Vom Nichtraucherschutz hat wohl niemand was gehört, wenn in der Halle geraucht werden darf (oder sind alle Mitarbeiter Raucher)?
Rauchen darf/muss der AG verbieten, trinken darf er nicht verbieten. Hast Du Dir den Link mal durchgelesen? Da steht das mit dem trinken auch drin.
Außerdem ist es ungesund zu wenig Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
Sei es wie es will, eine Abmahnung wegen Toilettengang, bzw. wenn Du mal was trinkst, kannst Du "vergessen". So ein Schrieb wäre für den Papierkorb, er hätte rechtlich keine Bedeutung.
Die Frage ist doch was du eigentlich für einen Job hast und was es für Konsequenzen hat wenn du nicht da bist. Prinzipiell musst du die Pausenzeiten für sowas benutzen. Wasser trinken da kann man vielleicht gucken ob man das auch anders geregelt bekommt. Toilettengänge das kann mal passieren aber es sollte keine Regel sein da jedesmal zu verschwinden. Auch hier wieder wie lange bist du weg?
habt ihr keinen Betriebsrat?
Da solltest du dich aber schleunigst beschweren beim nächsten Vorgesetzten! Geht er mit anderen auch so um? Dann ZUSAMMEN beschweren!!!
Wie ich vor kurzem auf einem Seminar zum Thema Arbeitsrecht gelernt habe: ja, der Arbeitgeber darf dich im Grunde für jeden ScheiB abmahnen. Wenn er daraus dann eine Kündigung macht ist aber noch lange nicht gesagt, ob er damit auch durchkommt.
Nein, aber du solltest ihn abmahnen.
Getränke sind alle erlaubt, der chef hat sogar Getränke und Kaffee Automaten aufstellen lassen. befugnisse hat er nicht direkt, aber er ist sehr gut befreundet mit dem Chef und sobald sich jemand beschwert, wird er entlassen. mein Ausbilder meint das man dagegen nichts tun kann. da er so gut mit dem chef in verbindung steht. rauchen ist allgemein während der Arbeit in der Halle erlaubt, also man muss keine Pause machen. zählt trinken nicht als allgemeines Bedürfnis?