Vertragsrücktritt von Möbelkauf möglich?

2 Antworten

Nein, erstens wird das in der Auftragsbestätigung genannte Lieferdatum eingehalten und zweitens steht im Auftrag garantiert nur ein unverbindlicher Lieferzeitpunkt. Erst wenn dieser weit überschritten wird, kann man vom Kauf zurücktreten.

Wird kein konkretes Lieferdatum vereinbart (KW 31 sind immerhin 7 Tage), ist ein Rücktritt wg zu später Lieferung schon deshalb nicht mögl, weil sogar bei Überschreiten des voraussichtl Zeitraums eine Nachbesserung nach vorheriger schriftl Rüge zulässig wäre. War die Lieferzeit wichtig, hätte zB Lieferung bis spätestens TT.MM.JJ und ein Rücktrittsrecht nach dem Termin vereinbart werden müssen. Grundstz: In (schriftl) Verträgen gilt stets das, was tatsächl vereinbart wurde! Erst sorgfältig lesen und dann unterschreiben!