Vertragsentwurf von Notar?
Hallo leute,
wir wollen uns ein Haus kaufen, mein Bank hat die Kredit zugesagt und von mir Vertragsentwurf von Notar verlangt. Die Verkäuferin hat notar schreiben geschickt und Auftrag gegeben. Meine fragen sind:
Was passiert wenn die Verkäuferin mir es doch nicht verkaufen will? wer zahlt das Entwurf von Notar? Verkäuferin hat das Auftrag gegeben und unterschrieben ich nicht. Und wie lange dauert es bis wir das Vertragsentwurf von Notar bekommen?
5 Antworten
Der Notar wird von der Person bezahlt, die den Notar beauftragt hat.
Wenn die Verkäuferin das Haus nicht an euch verkaufen möchte, dann werdet ihr wohl auf den Notarkosten sitzen bleiben.
Deshalb lohnt sich bei so was immer ein so genannter Vorvertrag.
Dazu gibt es online Vorlagen was da so drin stehen sollte. Das ist ein ganz einfacher Vertrag indem beide Partein einfach nur zussagen, dass sie sich einig geworden sind und das Haus auch zu Summe X den Besitzer wechseln soll. Dazu braucht man auch keinen Notar (also für den Vorvertrag).
Deshalb lohnt sich bei so was immer ein so genannter Vorvertrag.
Das ist sinnvoll, wenn sich alle daran halten. Wenn nicht, ist er das Papier nicht wert, weil es um die Übertragung eines Grundstücks geht. Notarielle Beurkundung ist dabei zwingende Formvorschrift.
Ja, der Notar kommt später. Deshalb heißt der Zettel auch "Vorvertrag".
Ich weiß. Rechtswirksamn ist der Vorvertrag ohne Notar gleichwohl nicht.
Das geht i.d.r. sehr schnell, weil du nur 14 Tage nach Zusage der Finanzierung durch die Bank Zeit hast, ggfs davon ohne Unkosten zurückzutreten
und das Wissen Notare auch... wenn die Frist abgelaufen ist und du das Darlehen NICHT in Anspruch nimmst, kommen mächtige strafzinsen auf dich zu. Da sind die paar hundert Euro vom Notar ein Witz gegen
ich habe noch keinen frist bekommen, da mein Berater auf Vertragsentwurf wartet. 100% zusage hat er gemacht. Da mein Gehalt , anzahlung usw alles passt.
Aber schriftlich von der Bank hast du noch nichts?
Verkäuferin hat das Auftrag gegeben und unterschrieben
uninteressant - der Kaufvertrag wird von dem Notar vorgelesen und erst DANN werden die Unterschriften geleistet. Verkäufer - Käufer und der Notar - damit ist der Vertrag rechtsgültig.
Wer beauftragt zahlt in der Regel - im Vertrag kann eine andere Regelung getroffen worden sein
dir sollte auch ein Exemplar zugegangen sein
was für Exemplar?
in der Regel der Kaufvertrag zur Durchsicht
Der Auftraggeber bezahlt den Entwurf.
Sie sollten mit der verbindlichen und vorbhaltlosen Kreditzusage in Händen den Darlehnsvertrag erst im Anschluß an die Kaufvertragsunterzeichnung unterschreiben.
Aufgrund der Ihnen im Kaufvertrag dazu erteilten Belastungsvollmacht, anhand der von der Bank zu diesem Zweck dem Notariat zur Verfügung gestellten Grundsschuldbestllungsfomulare, kann die Sicherheit für die Bank noch im gleichen Termin im Anschluß beurkundet werden.
Die Bereitstellung der Formulare ist mit ein wichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit der vorbehaltlosen Bankzusage.
Wirres Zeug ohne Kenntnis.
Erst der Kreditvertrag, dann der Kaufvertrag und dann unmittelbar anschließend die Bestellung der Grundschuld. Alles andere ist Unfug.
Und was ist wenn der Kaufvertrag nicht innerhalb der Rücktrittsfrist vom unterzeichneten Kreditvertrag zustande kommt?
Da dürfte Ihre selbsterklärte Verwirrtheit dann mehr als schädlich sein!
Von daher gilt weiter:
Erst die verbindliche und vorbehaltlose Zusage der Bank, danch Unterzeichnung Kaufvertrag mit anschließender Bestellung Grundpfandrecht, dann Unterschrift unter den Kreditvertrag.
Das ist kein Unfug, sondern besonnenes und sicheres Vorgehen.
Und was ist wenn der Kaufvertrag nicht innerhalb der Rücktrittsfrist vom unterzeichneten Kreditvertrag zustande kommt?
Dann tritt man eben zurück.
Erst die verbindliche und vorbehaltlose Zusage der Bank
So eine Zusage nennt sich DARLEHENSVERTRAG, das hab ich dir aber schon vor einem Jahr versucht zu erklären, offensichtlich ohne Erfolg.
Eine vorbehaltlose verbindliche Darlehenszusage ist nicht mit einem Kreditvertrag gleichzusetzen!
Die Zusage in der beschriebenen Form erfolgt einseitig, während der Kreditvertrag ein beidseitiges Vertagverhältnis begründet.
Vielleicht sind Sie ja noch lernfähig!?!
Immerhin haben Sie das bereits erfolglos vor einem Jahr nicht kapiert!
Wenn ich dann so überhaupt nicht mehr weiter weiß, frag ich dich.
Gut!
Ich habe das noch nicht so erlebt, üblicherweise ist man sich über Preis und Objekt einig, wenn man den Vertrag beauftragt und den Kredit beantragt.
Aber Kredit und Vertrag kommen rechtlich erst mit dem Notartermin zustande, der Notar bekommt seine (hohen, nach Kaufpreis berechneten) Gebühren üblicherweise erst nach dem Zustandekommen des Vertrags. Und üblicherweise steht im Vertrag: Kosten trägt der Käufer.
Wenn du einen Rückzieher machts, muss du sicher nichts bezahlen, und der Verkäufer wahrscheinlich auch nicht. Verträge macht der Sachbearbeiter in Vorbereitung des Termins. Wenn dann Meier statt Müller ein paar Wochen später kauft, macht der im Textprogramm ersetzen Müller mit Meier, und vielleicht Kaufpreis 210.000 statt 205.000 ... und fertig. Nur wenn jemand eine komplizierte Beratung braucht und vorab einen Termin beim Notar hat, dann wird das sicher als Beratung in Rechnung gestellt. Alles anders ist pauschal mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten.
Wenn du einen Rückzieher machts, muss du sicher nichts bezahlen, und der Verkäufer wahrscheinlich auch nicht
Das ist falsch. Auch der Vertragsenturf ist kostenpflichtig.
was kostet so ein entwurf? hauspreis 260.000 euro
rd. 500 €
ok danke