Vertragsbruch von mündlichem Vertrag bei Pferdekauf

8 Antworten

Ein Vertrag ist ein Vertrag - auch wenn er mündlich geschlossen wurde.

Die Frage ist hier immer die nach dem Beweis, dass es diesen Vertrag überhaupt gibt. Ein Stück Papier mit zwei Unterschriften drauf ist immer eindeutig. Aber immerhin warst Du ja nicht alleine dort und auch der Mann bestätigt ja quasi, dass es den Vertrag gibt...

Wenn eine Seite nun den Vertrag auflöst oder diesen nicht erfüllen kann, dann ist diese Seite der anderen Seite zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Den Schaden muss diese "andere" Seite aber auch belegen können.

Wenn das Pferd tatsächlich der Frau gar nicht oder nicht alleine gehört, dann war es ihr eigentlich von Anfang an unmöglich den geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

§ 311a Abs. 1 BGB stellt ausdrücklich klar, dass ein wirksamer Vertrag auch bei anfänglicher Unmöglichkeit zustande kommt. Zwar besteht nach § 275 BGB wegen der Unmöglichkeit keine Leistungspflicht des Schuldners und in der Regel auch kein Anspruch auf die Gegenleistung: § 326 Abs. 1 BGB), das Leistungshindernis führt aber zu einem Schadensersatzanspruch „statt der Leistung“ nach § 311a Abs. 2 BGB.

§ 311 Abs. 2 BGB: Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.

Hier wäre also zu klären, ob der Verkäuferin beim Vertragsabschluß bereits bekannt war, dass ihr das Pferd nicht alleine gehört. Wenn sie das nicht wusste, wäre sie auch nicht Schadenersatzpflichtig. Ich gehe aber mal davon aus, dass ihr dieser Umstand bekannt war.

Hast Du also z.B. für die Anmietung des Transport-Anhängers etwas bezahlt und konntest diese Anmietung Deinerseits nicht mehr rückgängig machen, dann muss die Gegenseite dafür aufkommen. Was Deine Urlaubstage angeht, wirst Du wohl keinen Schadenersatz geltend machen können, da Du den Urlaub dann ja auch nicht antreten musstest und Du die Urlaubstage vom Betrieb wieder gutgeschrieben bekommen hast.

Auf den Kosten der Fahrt zur Besichtigung wirst Du wohl auch sitzen bleiben, denn diese wären ja auch angefallen, wenn Euch das Pferd nicht zugesagt hätte. Diese Kosten sind also nicht aus dem "Vertragsbruch" ursächlich entstanden.

§ 284 BGB sagt hierzu: Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.

Ich hoffe, dass ich Dir damit umfasend Auskunft geben konnte.

Grundsätzlich sind auch mündlich geschlossene Verträge gültig, wenn nichts anderes dagegen steht und eine andere Vertragsform nicht gesetzlich erforderlich ist. Grundsätzlich ist man immer gut beraten, Kaufverträge schriftlich abzuschließen. Es gibt eine Ausnahme und das ist tatsächlich im Pferdehandel (besonders auf dem Pferdemarkt), wo bis heute der Handschlag gilt. Also, ist dein geschlossener Kaufvertrag rechtens, zumal du auch Zeugen dafür hast, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Verkäuferin des Pferdes auch tatsächlich Eigentümer ist. Nun meint ihr Mann, er sei Miteigentümer und der Kaufvertrag sei gegen seinen Willen geschlossen wurden. Das muss er nun beweisen. Es verkompliziert vielleicht die Sache, aber wenn das nur eine Ausrede war, um aus dem Kaufvertrag wieder raus zu kommen, hast du eine sehr gute Chance das Pferd doch noch zu bekommen. Du solltest einen Anwalt, der Spezialist für Vertragsrecht ist, um Rat fragen und ihn ggf. einschalten.

Leider kannst du tatsächlich nichts machen - auch bei einem mündlichen Vertrag, kann jede der Parteien, vom kauf bzw. verkauf zurücktreten solange kein Übergang stattgefunden hat.

Das dir natürlich soviele Kosten entstanden sind ist unfair - aber tröste dich vielleich hat es nicht sollen sein, und dein Traumpferd wartet an der nächsten Ecke auf dich.

Rein rechtlich gesehen sind mündlich geschlossene Kaufverträge, bzw. Verträge per Handschlag genau so rechtsgültig abgeschlossene Verträge, wie Verträge die schrifltich fixiert werden. Allerdings wird es schwer bis unmöglich den Abschluss des mündlichen Vertrages irgendwie nach zu weisen (du wärst hier in der Beweispflicht).

Auch wenn das ganze wirklich ärgerlich ist, wer weiss wozu es gut ist, dass kein Kauf zu stande gekommen ist. Wenn du einen guten Züchter suchst der wirklich tolle Pferde zieht, gebe ich dir gerne Kontaktdaten.

Ging mir auch mal so, haben ein Pferd auf Handschlag gekauft und hatten dann zwei tage später einen zettel im Briefkasten, dass das Pferd nicht mehr zu kaufen ist. Meist ist es so, dass dann ein anderer Käufer mehr geboten hat. Daher habe ich dann beim nächsten Pferd eine nicht unerhebliche Summe abgezahlt und das schriftlich gemacht. Sicherlich könnten deine Mutter und deine Schwester bezeugen, dass der Handschlag stattgefunden hat. Aber wenn das Pferd tatsächlich zur Hälfte dem Mann gehört, könntet ihr maximal Schadenersatz wegen der Täuschung fordern.