Vertrag schriftlich gekündigt, erhalte aber keine Kündigungsbestätigung.
Ich habe einen Vertrag schriftlich via E-Mail gekündigt, da es sich hierbei um einen Online Service handelt und von dem Unternehmen eine E-Mail gegenüber dem Postwege bevorzugt wird.
Doch leider erhalte ich keine Kündigungsbestätigung. Dies ist schonmal geschehen, und ich habe damals nicht nachgehakt, bis ich nach einen halben Jahr wieder meine Gebühr zahlen durfte. Jetzt habe ich eine Frist gesetzt, bis wann ich die Bestätigung erwarte, doch leider kommt keine Reaktion.
Was tut man in so einem Fall? Wenn jetzt irgendwann wieder die Gebühr abgezogen wird (Lastschrift), kann ich ja nicht einfach zurückbuchen, wenn ich nichts in der Hand habe. Ich könnte einen Brief aufsetzen, aber was wenn daraufhin auch keine Reaktion kommt?
6 Antworten
Kündigungen sollten immer nachweislich, also möglichst z.B. per Fax sein, der Gekündigte ist zu einer Bestätigung nicht verpflichtet...
Hallo,
manche Unternehmen sind doch da einfach Schweine. Mit einem Einschreiben kann man es versuchen, da müssen die ja den Empfang bei der Post bestätigen und dir auch in angemessener Frist anworten müssen (Rückschein nicht vergessen),
Ich habe damals, nach dem Mobilcom auch ewig nicht auf meine Kündigung reagiert hat, aboalarm (http://www.aboalarm.de/kuendigungsschreiben-generieren.html). Da kam die Bestätigung nach wenigen Tagen per Post von Mobilcom, dass der Vertrag nun zu dann und dann auslaufe.
Kündigungen immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Eine E-Mail wäre im Streitfall wertlos.
Ein Einschreiben mit Rückschein genau genommen auch.
Kannst das Schreiben förmlich zustellen lassen durch den Gerichtsvollzieher. Kostet ca. 13,- € aber bringt Rechtssicherheit.
hast alles richtig gemacht
http://www.vedix.de/2009/01/grundsatzlich-moglich-vertragskundigung-per-e-mail/
Das ist ein Amtsgerichtsurteil, welches schon technisch schwierig zu rechtfertigen ist, und keinerlei Bestätigung einer höheren Instanz hat. Darauf würde ich mich mal nicht verlassen.