Versteuerung von airbnb Einnahmen in München.
Hallo zusammen,
meine Freundin möchte gerne ihre Wohnung über Airbnb untervermieten, da sie für einen Monat ins Ausland geht. Jetzt habe ich nochmal ein wenig nachgelesen und da sie sich nicht strafbar machen möchte, ist die Frage: Wie werden in München die Steuern dazu abgeführt bzw. ist es bei nur einem Monat überhaupt Pflicht?
Danke schon mal.
Grüße
Käse
3 Antworten
Sie muß Einkommen, die Kaltmiete, aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuerklärung angeben.
Welche Stadt oder welches Bundesland spielt keine Rolle.
So nebenbei, hat sie die Erlaubnis ihres Vermieters zur Untervermietung?
Vielen Dank :)
Ja der Vermieter selbst ist einverstanden.
Sie muss die Mieteinnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Zwei Dinge sind zu beachten:
Es gibt eine Freigrenze von 520 €. Wenn sie die nicht überschreitet, braucht sie das nicht zu versteuern. Wenn die Einnahmen darüber liegen, muss sie aber alles versteuern.
Bei der Steuererklärung kann sie von den Einnahmen ihre Kosten abziehen. Wenn sie die Wohnung also für 600 € Vermietet und selbst 550 € Miete zahlt, dann müsste sie nur 50 € versteuern.
Gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG. Die erhaltenen Zahlungen müssen versteuert werden. Ausgaben im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können abgezogen werden.