Verspätete Zustellung - Kündigung unwirksam

9 Antworten

Du kannst Folgendes tun: Bei Deibem nächsten Versuch die Kündigung so rechtzeitig absenden, dass sie auf jeden Fall termingerecht beim Versicherer eingeht. Entscheiden für die Fristwahrung ist hier nicht die Absendung, sondern tatsächlich der Zugang beim Versicherer! Dazu würde ich Dir weiterhin empfehlen, die Kündigung per Fax zu versenden, denn das ist billiger, und wenn das Faxgerät ein Sendeprotokoll mit einer verkleinerten Darstellung des gesendeten Schriftstückes druckt, hast Du wirklich einen Beweis, dass der Versicherer auch die Kündigung, und nicht nur einen leeren Umschlag erhalten hat. Übrigens: Falls Dein Versicherer den Beitrag erhöht hat, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung - da geht vielleicht noch 'was.

versuch es bei der Verbraucher Schutz Zentrale. Die können dir die richtigen Infos geben und dir erklären wie du es richtig machst

Kann ich da in irgendeiner Form gegen angehen? Ich meine, es ist ja nicht mein Verschulden, das die Laufzeit des Briefes nun 3 Tage gedauert hat

Selbstverständlich ist es Dein Verschulden. Bzw. ist es das Verschulden des Briefzustellers, Deines Erfüllungsgeholfen, das Du Dir aber rechtlich zurechnen lassen musst, denn Du hast ihn beauftragt...

Ist zwar jetzt ein etwas “böser” Gedanke von mir, aber ganz abwegig wäre das ja nicht.

Dann beweise das, dann bist Du raus, es muss ja auch ein Datum für die Einlegung ins Postfach bzw. eine Mitteilung geben...

imager761  13.12.2011, 22:19

Dann beweise das, dann bist Du raus, es muss ja auch ein Datum für die Einlegung ins Postfach bzw. eine Mitteilung geben...

Nein, ist er nicht, denn sie gilt unverändert als nicht in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt :-(

(vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1997, Az. VIII ZR 22/97, Fundstelle: NJW 1998, 976)

G imager761

XtraDry  13.12.2011, 22:30
@imager761

Das ist die Frage, ob ein Postfach Machtbereich des Empfängers ist (ich sage: ja) und das Einschreiben oder nur eine Benachrichtigung darin lag, da kommt es dann eben auf die Schuldhaftigkeit der Verzögerung an. Bei einer Versicherung darf man darauf vertrauen, dass das Postfach jeden Arbeitstag geleert wird, wenn das Einschreiben bis 30.11. 16.00 Uhr im Postfach lag, ist es zugegangen...

Hallo, in der Rechtsliteratur wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man mit einer normalen Postlaufzeit von 2 - 3 Tagen rechnen muss. Auch wenn die Post sich bemüht den Brief am nächsten Tag nach dem Einwurf zuzustellen, eine Garantie dafür gibt es nicht. Auch Gerichte weisen bei Terminsachen immer wieder auf eine Laufzeit von 2 -3 Tagen hin. Auf Nummer sicher ist die rechtzeitige Absendung oder das Fax. Der Rest ist schon geschrieben worden (suzisorglos).

Klar kann man dagegen was unternehmen. Einfach mit der Nummer Deiner Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehen.

Wer sich mit Verischerungen auseinandersetzen muss, braucht einen Anwalt. Daher wieder mal: Keine Vereischerungen abschließen, wenn noch keine Rechtsschutzversicherung besteht. Man braucht sie fast immer, um in Schadens- und Kündigungsfällen mit der eigenen Versicherung zurecht zu kommen.

Je billiger die Versicherung, desto größer ist das Theater was man damit hat! Mein Tipp: Finger weg von Billigversicherungen aus dem Internet. Verischerungen schließt man bei einem Verischerungsvertreter ab, der einen vertrauenswürdigen Eindruck mach - nicht bei einem virtuellen Niemand, der natürlich leicht "billig" sein kann. Der Schuss geht immer nach hinten los!

SgtMiller  14.12.2011, 23:03

Diese Antwort beschert mir Bauchweh, aber wegen Lachen !