Versorgungsamt-Antrag abgelehnt und nun?

7 Antworten

Ich nehme an, daß der Widerspruch nicht ausreichend begründet wurde.

Hast du keine Liste der dich behandelnden Ärzte mit eingereicht und weiter die Ärzte gegenüber dem Versorgungsamt von ihrer Schweigepflicht befreit bzw. mehrere Atteste der dich behandelnden Ärzte eingereicht?

Auch wenn du einen Rechtsanwalt beauftragst, wird dieser dieser nähere Infos, ausführliche Atteste usw. benötigen, um die Klage beim Sozialgericht ausreichend zu begründen.

Es stimmt, daß beim Sozialgericht keine Gerichtskosten anfallen, deine Anwaltskosten wirst du aber bezahlen müssen.

Zur Info: Erst mit einer festgestellten GdB von 30% kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen. Das heißt, daß du in arbeitsrechtlicher Sicht einem Schwerbehinderten mit einer GdB von 50% gleichgestelt bist.

pusat87 
Fragesteller
 26.06.2010, 13:18

durchaus möglich das ich es nicht vollkommen ausreichend begründet habe. Vll. weil man so etwas nur einmal macht,ist schon möglich. Beim Antrag habe ich selbstverständlich meine Ärzte aufgelistet. Es ist aber schon merkwürdig,z.b. meine Mutter hat auch ein Antrag gestellt. Bei Ihr wurde 20 GbB angerechnet,aber auch nur die Krankheit Asthma und Lungenfunktionsbeschränkung.Aber hallo ich habe deutlich mehr sachen als meine Mutter,das ist schon komisch.

wunhtx  26.06.2010, 15:49

@Nemissis

Die Anwaltskosten werden dann erstattet, wenn eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialversicherungsrechtschutz besteht.

Nemisis2010  26.06.2010, 17:18
@wunhtx

Sorry, ich wollte eigentlich vorher auch noch zufügen, daß man erst bei der Rechtsschutzversicherung um Kostendeckungszusage bitten soll, bevor man zu einem Rechtsanwalt geht. Wenn man das nämlich den Anwalt machen läßt ist er bei Ablehnung der Versicherung berechtigt eine Honorarnote zu stellen.

Bei 10 % erhebt sich die Frage, was wirklich hier als Behinderung anerkannt werden soll.

Du füllst bei Antragstellung einen Fragebogen aus.

Dort sind alle medizinischen Untersuchungen und soweit bekannt Befunde anzugeben.

Alle behandelnden Ärzten sind anzugeben, ambulante wie stationäre Behandlungen ebenso und es ist dann die Zustimmung zur Befreiung von der Schweigenpflicht abzugeben.

Im Fragebogen sind auch die Merkmale anzukreuzen, die angestrebt werden.

Die Ärzte, die dann zu beurteilen haben, dies ist mir aus meinem Fall bekannt, verlangen von Ärzten und Krankenhäusern Untersuchungsberichte, Röntgenaufnahmen, Laborbefunde usw.

Ein GdB von 10 ist doch eigentlich völlig irrelevant. Du hast dadurch keine nennenswerten Vorteile. Wenn Du der Meinung bis, dass dier GdB wesentlich zu niedrig eingeschätzt wurde, kannst Du gerne einen Fachanwalt für Sozialrecht mit Deiner Vertretung beauftragen. Ich kenne Fälle, wo dies zum Erfolg geführt hat.

Na sicher doch, wende Dich an einen Rechtsanwalt, der muß sich dann erst die Übernahme einholen von der RV und könnte Deinen Antrag dann bearbeiten.

Anwalt einschalten. Alles andere hier wäre nur reine Spekulation