Versicherungsschaden durch dritten am Mietwagen?
Hallo Zusammen,
Am Wochenende habe ich mir ein Mietfahrzeug von einer bekannten deutschen Autovermietung geliehen, hierbei handelt es sich um einen Sprinter mit ladefläche den wir für einen Umzug benötigt haben. Dummerweise hat derjeniger der fürs ordentliche beladen am Fahrzueg zuständig war einen Schrank mit hoher Kraft in das Fahrzeug geschoben und eine tiefe Kerbe an der Innenwand des Fahrzeuges verursacht. Nun hat die Autovermietung diesen Schaden erkannt und möchte mich dafür haftbar machen. Da ich diesen Schaden nicht verursacht habe weigere ich mich die vereinbarte Selbstbeteiligung der für das Fahrzug abgeschlossenen Versicherung zu zahlen. Person X die für das beladen zuständig war, würde den Schaden gerne über die Privathaftpflicht laufen lassen. Als Kind hat die Versicherung so einiges für mich übernommen.Meine Frage nun, werden so Schäden von der Privathaftpflicht gedeckt ?
Bin für hilfreiche Antworten zu meiner Frage vor sehr Dankbar :)
9 Antworten
Am besten bei der Versicherung nachfragen.
Im Zweifel musst du erstmal den Schaden begleichen und bekommst das Geld von der Versicherung zurück
Dieser Umzugshelfer war in deinem Auftrag tätig (auch unentgeltlich) also wirst du dir diesen Schaden so anrechnen lassen müssen, als ob du ihn selbst verursacht hättest.
Wenn du im Betrieb einen Schaden verursachst, haftet ja auch dein Arbeitgeber.
In erster Linie bist Du wohl der Vertragspartner des Entleihers ,daher kam er auf Dich zu. Wer letztendlich den Schaden bezahlt, ist dem Entleiher egal.
Meine Frage nun, werden so Schäden von der Privathaftpflicht gedeckt ?
Dann soll er da mal anfragen.
Gegenüber dem Vermieter bist DU natürlich vertraglich verpflichtet, den Schaden (oder eben die SB) zu zahlen. Dein Freund haftet dir gegenüber übrigens nicht, hier greift der stillschweigende Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen.
Ich habe nichts anderes geschrieben.
Dieser Verzicht auf den Ausschluss muss aber immer noch mit einer höheren Prämie bezahlt werden
Erst einmal folgendes. Als Mieter des Fahrzeugs haftest DU der Vermietungsgesellschaft gegenüber und musst auch zahlen.
Dein "Belader" kann dies seiner Versicherung melden und die kann dir dann die Summe erstatten.
Aber in Vorkasse treten wirst erst einmal DU müssen.
Den Ausschluss gibt es aber in guten Policen schon seit längerem nicht mehr. Mit den bekannten Informationen kann man nicht sagen, ob es die PH des Umzugshelfers bezahlen wird oder nicht.