Versicherung kann erst Akten einsehen wenn die Staatsanwaltschaft, dass Verfahren eingestellt hat?

2 Antworten

Hallo, das ist dahingehend richtig, bis die Staatsanwaltschaft mit ihren Entscheidungen fertig ist. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft und dann entscheidet der Staatsanwalt, ob man das Verfahren einstellt oder nicht. Sollte es wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder weil sonst kein greifbares Ergebnis zu erzielen war, eingestellt werden, dann werdet ihr automatisch davon unterrichtet. Dann könnt ihr dem VR Bescheid geben und er kann dann Akteneinsicht beantragen, die ihm dann auch gewährt wird.

ja, so siehts aus. die ermittlungen sind offiziell noch nicht abgeschlossen. deshalb können die auch nix rausgeben. immerhin könnte sich ja täglich was neues ergeben, theoretisch zumindest.

das nervt - aber so steppts nun mal, das amtsschimmelchen#

lg :)