Versicherung kann erst Akten einsehen wenn die Staatsanwaltschaft, dass Verfahren eingestellt hat?
Hallo an alle, ich hoffe Ihr könnt mir eventuell weiterhelfen und sagen ob das stimmt was der Schadenbearbeiter mir erzählt stimmt !
Es ist Ende Juli ein Schadenfall eingetreten, ich habe die Polizei informiert, den Schadenfall geschildert eine Anzeige gegen Unbekannt geschaltet, eine Tagebuchnummer von der Polizei erhielt ich auch, der Beamte sagte ich könne diese Nummer auch bei der Versicherung einreichen, falls ich dagegen versichert bin !
Das habe ich getan es ist auch versichert, sagte der Sachbearbeiter, jedenfalls wurde bis heute nichts reguliert alle Rechnungen sind bei der Versicherung eingetroffen, aber ich solle erstmal die Einstellung des Verfahrens abwarten vorher kann die Versicherung wohl nicht die Akten anfordern und entscheiden, der Polizist sagte aber zu mir das sowas auch mal bis zu ein halbes Jahr dauern kann, soll ich jetzt also wirklich erst vielleicht ein halbes Jahr warten bis das Schreiben vom Staatsanwalt bei mir ist ?
2 Antworten
Hallo, das ist dahingehend richtig, bis die Staatsanwaltschaft mit ihren Entscheidungen fertig ist. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft und dann entscheidet der Staatsanwalt, ob man das Verfahren einstellt oder nicht. Sollte es wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder weil sonst kein greifbares Ergebnis zu erzielen war, eingestellt werden, dann werdet ihr automatisch davon unterrichtet. Dann könnt ihr dem VR Bescheid geben und er kann dann Akteneinsicht beantragen, die ihm dann auch gewährt wird.
ja, so siehts aus. die ermittlungen sind offiziell noch nicht abgeschlossen. deshalb können die auch nix rausgeben. immerhin könnte sich ja täglich was neues ergeben, theoretisch zumindest.
das nervt - aber so steppts nun mal, das amtsschimmelchen#
lg :)